Insolvenzverwalter von Air Berlin will Clearstream in Haftung nehmen

Air Berlin PLC: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen von Gesellschaften der Air Berlin-Gruppe eröffnet
Foto @ Air Berlin PLC i.I.

Der Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC reicht Klage gegen die Clearstream Banking AG auf Zahlung von rund 497,8 Mio. EUR sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der „abgestürzten“ Fluggesellschaft ein.

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss entschieden, Klage auf Zahlung von rund 497,8 Mio. EUR sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten von Air Berlin – auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG – gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.

Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Inhaberin von Air-Berlin-Stammaktien im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich eingetragen ist. Clearstream Banking hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien von Air Berlin erworben haben und in Wertpapierdepots halten.

Als Folge des BrExit und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC. Danach wird die Fluglinie nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des BrExit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.

KEOS GbR: Air Berlin PLC - Bericht zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC vom 25. Januar 2018Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG damit nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist.

Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens 1 Mrd. EUR belaufen. Anm.d.Red: Wie Erfolg versprechend die Klage allerdings sein wird, muss sich erst noch herausstellen.

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