Mologen: Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

MOLOGEN
Foto @ MOLOGEN AG

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat beschlossen, die Notierung der Aktien der Mologen AG im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen. Gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO wurde die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Mologen-Stammaktien zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.

Das biopharmazeutische Unternehmen hatte im Frühjahr aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft beschlossen, einen Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu stellen.

Hintergrund war, dass das Amtsgericht Charlottenburg am 01.02.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des biopharmazeutischen Unternehmens (ISIN: DE000 A2LQ90 0) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnete. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma bestellt.

Der Mologen-Vorstand hatte am 04.12.2019 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, nachdem der kurzfristige Refinanzierungsplan gescheitert war. Zuvor rang Mologen mit zwei potenziellen Investorengruppen um die kurzfristige Finanzierung mittels Ausgabe einer neuen Wandelanleihe über 2 Mio. EUR.

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