KTG Agrar: Die Zeit läuft ab …

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Oder besser gesagt: Die Bombe tickt! Spätestens am Mittwoch, den 6. Juli, muss der Agrarkonzern die seit dem 6. Juni 2016 säumigen Anleihezinsen für KTG II 2011/17 (Volumen: 250 Mio. EUR, 7,125%-Kupon) nachgezahlt haben. Ansonsten könnte es heißen: Vom Feld direkt zum Konkursrichter!

Denn laut Anleihebedingungen müssen ausstehende Anleihezinsen innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit vollständig nachgezahlt werden – diese Frist läuft am 6. Juli ab. Bleibt die Zahlung dann aus, können Bondholder ihre Anleiheforderungen über ein außerordentliches Kündigungsrecht unverzüglich fällig stellen! Der Bond wäre ausgefallen („Default“ = Ausfall).

Damit droht der Worst Case – die unmittelbare Fälligstellung von über 250 Mio. EUR bei einem Bestand an flüssigen Mitteln von zuletzt knapp 20 Mio. EUR (laut Geschäftsbericht 2015) hätte vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Insolvenz von KTG Agrar zur Folge.

KTG Agrar GB 2015Die Zeit läuft, am Mittwoch endet die Frist. Folglich ist jetzt jederzeit mit einem neuen „Feldbericht“ aus dem Hause KTG Agrar zu rechnen – in welcher Form auch immer…

Die ausstehenden Wertpapiere der KTG-Familie setzten ihren Ausverkauf zu Wochenbeginn erwartungsgemäß fort. Bei den aktuell niedrigen Kursniveaus der Anleihen hat der Markt den „finalen Ernteausfall“ längst eingepreist.

Am Nachmittag folgte die zwischenzeitliche(?) Wende: Die KTG-Bonds – auch von Biogastochter KTG Energie – drehten leicht ins Plus – vielleicht ein Hinweis auf die doch noch „fristgerechte“ Zahlung der Anleihezinsen innerhalb der Nachzahlungsfrist?

Einen Rückblick auf die jüngsten Ereignisse rund um den angeschlagenen Agrarkonzern finden Sie hier.

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