Law Corner: Emittenten nutzen verstärkt Chancen des aktuellen Niedrigzinsumfelds durch vorzeitige Kündigung

Ingo Wegerich, Rechtsanwalt und Partner, André Röhrle, LL.M. (Aberdeen), Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ingo Wegerich (li) und André Röhrle, Rechtsanwälte,
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Law Corner Beitrag von Ingo Wegerich, Rechtsanwalt und Partner, André Röhrle, LL.M. (Aberdeen), Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Auch wenn die Anleihebedingungen kein vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten vorsehen, ist eine nachträgliche Aufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts in die Anleihebedingungen möglich.

Das gegenwärtige Niedrigzinsumfeld bietet Emittenten von Mittelstandsanleihen die Möglichkeit, ihre Finanzierungskosten ganz erheblich zu reduzieren: Lagen die Zinskupons in den Anfangsjahren der Mittelstandsanleihe vielfach im 8%-Bereich und darüber, so liegen die Zinskupons neuer Emissionen heute deutlich niedriger (beispielsweise Karlsberg 5,25%, Ferratum 4,875%). Insbesondere bei hochvolumigen Anleihen lassen sich hier Millionenbeträge für die Emittenten einsparen.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass dies bei vielen Emittenten derzeit ein großes Thema ist und intensiv diskutiert wird.

Eine Vielzahl von Emittenten hat bereits jetzt das aktuelle Niedrigzinsumfeld genutzt und ihre Anleihen vorzeitig gekündigt, um sich erheblich günstiger über eine Folgeanleihe oder eine anderweitige Finanzierung zu finanzieren.

In der Übersicht wird aufzeigt, welche Emittenten seit 2013 von einem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und gleichzeitig eine Folgeanleihe mit deutlich niedrigerem Kupon begeben haben.

LUTHER RE
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Emittenten, die ihre Anleihe vorzeitig gekündigt und sich dann anderweitig deutlich günstiger finanziert haben, wie beispielsweise Mitec Automotive, Reiff Gruppe, Uniwheels und Nabaltec, um nur einige zu nennen.

Schludrigkeit oder Vergesslichkeit?
Bei einer Sichtung und Auswertung der Prospekte der gegenwärtig notierten Mittelstandsanleihen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Emittenten die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ihrer Anleihe in den Anleihebedingungen nicht vorgesehen hat. Teilweise wurde dies schlicht vergessen oder seinerzeit nicht als wichtig erachtet, wie uns von einzelnen Emittenten mitgeteilt wurde.

Rückblickend unter Berücksichtigung des aktuellen Niedrigzinsumfeldes stellt sich die Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts für den Emittenten als Versäumnis dar. Dies lässt sich jedoch nachträglich noch korrigieren!