Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) e.V. reicht Stellungnahme zum „EU-Wachstumsprospekt“ bei ESMA ein

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Seit kurzem ist die neue EU-Prospektverordnung wirksam, die für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein eigenes Prospektformat vorgibt. Zum Inhalt und zur Form des sog. EU-Wachstumsprospekts hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Veranlassung der Europäischen Kommission ein 100-seitiges Konsultationspapier veröffentlicht: Der „Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.“ hat sich am Konsultationsverfahren beteiligt und folgende Stellungnahme, die am 13. Oktober 2017 auf der Website der ESMA veröffentlicht wurde, eingereicht.

Der Interessenverband kritisiert unter anderem Folgendes:

– Die ESMA hat sich klar über den Auftrag der Europäischen Kommission hinweggesetzt. Die Kommission sah in der Mandatierung der ESMA eindeutig vor, dass die ESMA bei Form und Inhalt des EU-Wachstumsprospekts einen sog. Bottom-up Ansatz verfolgen und die alte Prospektverordnung nicht als Maßstab heranziehen sollte. Dies wurde missachtet. Das Prospektformat für den neuen EU-Wachstumsprospekt gleicht im Wesentlichen dem alten Prospektformat.

– Die Kommission hat vorgegeben, dass vielmehr Zulassungsdokumente für Märkte, an denen keine Prospektpflicht besteht, Ausgangsgrundlage für den EU-Wachstumsprospekt sein sollen. Hier hätte sich die ESMA beispielsweise an den Anforderungen der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr orientieren können. Die Frankfurter Wertpapierbörse verlangt beispielsweise ein Formblatt mit Emittentenangaben.

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In der jetzigen Form ist der vorgesehene EU-Wachstumsprospekt nicht – wie von der neuen Prospektverordnung gefordert – „für die Emittenten leicht auszufüllen“. Ebenso nicht beachtet wurde, „dass der EU-Wachstumsprospekt unter dem Aspekt der Verwaltungslasten und der Emissionskosten signifikant einfacher sein muss als der Standardprospekt“.

– Der Verband kritisiert insoweit insbesondere, dass der ESMA-Vorschlag teilweise sogar zusätzliche Anforderungen vorsieht, die aktuell nicht erforderlich sind.