Mittelstandsanleihen: Den Letzten beißen die Hunde – ein Kommentar von Ralf Meinerzag, Steubing

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Im „Standpunkt German Mittelstand“ äußert sich das Team um Ralf Meinerzag regelmäßig zum Markt für Mittelstands- und Hochzinsanleihen. Dieses Mal: Den Letzten beißen die Hunde oder wie private Kleinanleger bei ihren notleidend gewordenen Direktinvestments oftmals nur das Nachsehen haben.

Den Letzten und das sind leider zumeist die Privatanleger, beißen die Hunde. Bleiben wir fair: Oft genug haben wir in diesem Standpunkt die Gier der Kleinanleger bemängelt. Kleinanleger, die das Chance-Risiko-Profil einer Mittelstandsanleihe nicht verstanden haben. Kleinanleger, nur auf der Suche nach dem höchsten Kupon waren. Kleinanleger, die bekannte Marken mit betriebswirtschaftlicher Qualität verwechselt haben.

Abgestraft wurden sie dann häufig in den letzten Jahren, wenn ihre Investments notleidend wurden, Insolvenz anmeldeten und aus der Insolvenzmasse die Anleihe niedrig quotiert zurückgezahlt wurde. Zwischen der sich abzeichnenden Insolvenz und einer quotierten Rückzahlung der Anleihe gibt es erfahrungsgemäß für Privatanleger noch einmal Tage große Unsicherheit. Es steht die Frage im Raum, ob man seine Anteile zu einem extrem niedrigen Wert an der Börse verkauft, oder ob man weiterhin ins Risiko geht und auf eine höhere Quote hofft.

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Die zweite Variante stellt sich nunmehr als völlig unattraktiv dar. Denn wenn der Anleger davon ausgegangen sein sollte, dass er seine Verluste mit möglichen Gewinnen aus anderen Investments steuerlich gegenrechnen könne, liegt er damit falsch. Der Fiskus macht ihm einen Strich durch die Rechnung. „Gehandhabt wird das so: Verzichtet der Anleihegläubiger nolens volens auf einen Teil seiner Forderung, verringern sich die Anschaffungskosten um den gleichen Anteil. Wird also eine Anleihe, die der Anleger einst voll bezahlt hat, nur zu 20% zurückgezahlt, ergibt sich nicht etwa ein Verlust von 80%, der sich verrechnen ließe, sondern vielmehr ein Gewinn von null.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. Juni 2017).

Überraschenderweise gewinnt die erste Variante an Attraktivität für den Kleinanleger. Entscheidet er sich noch schnell für einen Verkauf der Anleihe über die Börse, kann er Veräußerungsverluste geltend machen und sich somit einen Verlustvortrag sichern. Gleichzeitig macht er damit aber wieder auch professionelle Investoren, die sich auf Unternehmen in Restrukturierungen spezialisiert haben, sehr glücklich. Denn diese kaufen deutlich unter dem noch zu erzielenden Wert der Anleihe im Rahmen einer Regelinsolvenz ein. Bei der Anleihe der Gebr. Sanders Ende letzten Jahres konnte so etwas beobachtet werden. Vermutlich geschieht das Gleiche gerade bei Rickmers und Beate Uhse.

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Verdoppelungen oder Verdreifachungen der Investments innerhalb von wenigen Monaten sind dabei eine Seltenheit. Es ist auch schon vorgekommen, dass Hedgefonds im Rahmen der Anleihegläubigerversammlungen gegen noch verbliebene Privatanleger stimmten, um ihre Gewinne als „Großanleger“ weiter zu optimieren.

Den Letzten beißen die Hunde. Hier ist es wieder mal der Kleinanleger, der zu wenig diversifiziert anlegt und sich dieser steuerlichen Konsequenten nicht bewusst ist. Deswegen ist es aus unserer Sicht wichtig, Profis die Geldanlage in Direktinvestments zu überlassen. Profis, die auch im Rahmen von Anleihegläubigerversammlungen Hedgefonds die Stirn bieten können. Deswegen lieber das Geld einem Fonds anvertrauen.

Fondsmanager Ralf Meinerzag (r.) und Roger Bürgin

Fondsmanager Ralf Meinerzag (r.) und Roger Bürgin

19. Juni 2017

Pressekontakt: Klaus-Karl Becker +49 172 61 41 955, presse@steubing.com, www.germanmittelstandfund.de