APA ots news: FMA leitet Untersuchungen zur „Microfinance Anleihe“ der GetBucks Invest GmbH ein
Wien (APA-ots) – Aufgrund zahlreicher Anfragen sowie der Werbung in
Medien teilt Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA mit, dass
sie Untersuchungen betreffend die „Microfinance Anleihe“ (ISIN: AT
0000A13ED4) der GetBucks Invest GmbH eingeleitet hat. Das öffentliche
Angebot dieser Teilschuldverschreibung beruft sich in den Inseraten
auf einen von der Luxemburger Wertpapieraufsichtsbehörde CSSF am
10.12.2013 gebilligten Prospekt, der auch nach Österreich notifiziert
wurde. Laut diesem gebilligten Prospekt lief die Zeichnungsfrist für
dieses Wertpapier vom 10.12.2013 bis 01.02.2014. Es besteht daher der
Verdacht, dass für ein öffentliches Angebot nach dem 01.02.2014 kein
gebilligter Prospekt vorliegt.
§15 Abs 1 Z 1 Kapitalmarktgesetz (KMG) bestimmt: „Wer im
Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren …, das
nach diesem Bundesgesetz prospektpflichtig ist, … Wertpapiere
anbietet, ohne dass … ein ‚gebilligter‘ Prospekt … veröffentlicht
wurde, … ist, sofern die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit
strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren … zu bestrafen“. Da es sich bei dieser Art des
Gesetzesverstoßes um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt,
liegen Ermittlung, rechtliche Würdigung und Sanktionierung bei der
Staatsanwaltschaft und den ordentlichen Gerichten.
Die FMA ist gemäß § 78 der Strafprozessordnung verpflichtet,
Sachverhalte, welche den Verdacht begründen, dass eine gesetzliche
Norm verletzt worden ist, die nicht der FMA zur Aufsicht übertragen
ist, der zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen.
Die FMA prüft überdies den Verdacht auf irreführende Werbung gemäß
§16 Z 3 KMG.
Darüber hinaus hat die FMA gemäß § 8c KMG der CSSF als zuständiger
Behörde des Herkunftsmitgliedstaates diese Sachverhalte zur Anzeige
gebracht.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0293 2014-04-29/14:24