publity strebt Streichung der Negativverpflichtungen an

publity strebt Streichung der Negativverpflichtungen an
Foto @ publity AG

Die publity AG ruft die Inhaber ihrer ausstehenden Wandelanleihe 2015/20 ab kommender Woche zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Mit der virtuellen Anleihegläubigerversammlung wollen sich die Leipziger von Negativverpflichtungen in den geltenden Wandelanleihebedingungen lösen, um dadurch das weitere Wachstum durch Aufnahme neuer Mittel am Kapitalmarkt zu sichern.

So lautet zumindest die offizielle Begründung des auf Büroimmobilien in Deutschland spezialisierten Asset Managers in der aktuellen Aufforderung zur Stimmabgabe.

Die virtuelle Gläubigerabstimmung wird ab kommenden Montag, den 13. November (0 Uhr), bis Mittwoch, den 15. November (24 Uhr), abgehalten. Die einzigen Abstimmungspunkte sind: die ersatzlose Streichung der Negativverpflichtungen und des dazugehörigen Kündigungsrechts auf Seiten der Anleihegläubiger bei Verstoß sowie die Aufhebung der Ausschüttungsbegrenzung.

publityZum Hintergrund teilt publity mit, dass die jeweiligen Negativverpflichtungen seinerzeit bestimmten Investoren im Rahmen der weiteren Ausplatzierung der Wandelanleihe zugesagt wurden. Dafür war eine Beschlussfassung zur Änderung und Ergänzung der Wandelanleihebedingungen erfolgreich durchgeführt worden. Diese zusätzlichen Negativverpflichtungen gelten derzeit für alle Inhaber der umlaufenden 3,5%-Wandelanleihe 2015/20 (WKN: A169GM) über nominal 50 Mio. EUR.

Mit diesen sichert der Schuldner seinen unbesicherten Gläubigern zu, dass er künftigen weiteren Gläubigern keine Kreditsicherheiten einräumen oder aber bestehenden Gläubigern als quasi Ausgleich nachträglich ebenfalls gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.

Diese zusätzlichen sowie die ursprünglichen Negativverpflichtungen sollen nun jedoch entfallen, um den Leipzigern das auf Basis des „derzeitigen starken wirtschaftlichen Erfolgs mögliche weitere Wachstum durch Aufnahme weiterer Mittel am Kapitalmarkt zu sichern“.

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