AGV bei TERRAGON wie erwartet nicht beschlussfähig

Bei der Abstimmung ohne Versammlung für Anleihe TERRAGON 2019/24 wurde das Quorum wie erwartet nicht erreicht. Neuer Versuch am 14. Juni.

Die Geschäftsführung der TERRAGON AG, führende Projektentwicklerin im Marktsegment Service-Wohnen für Senioren, teilt mit, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der TERRAGON-Anleihe 2019/24 (DE000 A2GSWY 7) gemäß §18 SchVG erwartungsgemäß weniger als die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt haben.

Damit lag für diese Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor. Die Zustimmung zum wichtigsten Tagesordnungspunkt 2 (Stundung der am 24. Mai 2022 fälligen Zinszahlung um rund acht Monate bis zum 31. Januar 2023) lag in diesem Fall bei knapp 100%.

Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung werde eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung stattfinden soll.

Hier ist ein verringertes Quorum (‚Beschlussfähigskeitspräsenz‘) von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Die Versammlung der Gläubiger der TERRAGON-Anleihe 2019/24 werde am 14. Juni um 1100 Uhr in München stattfinden.

Die Einladung zu der Versammlung wurde heute auf der Unternehmenswebsite unter https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/ veröffentlicht.

Die Gesellschaft ruft alle Anleihegläubiger zur dringenden Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts auf, um die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung sicherzustellen und bittet die Anleihegläubiger sich frühzeitig wegen der Ausstellung des besonderen Nachweises bzw. des Sperrvermerks mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.

Für die den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der Abstimmung entstehenden Kosten und Auslagen für Bescheinigungen und Sperrvermerke erstattet die TERRAGON AG den teilnehmenden Anleihegläubigern eine Pauschale in Höhe von 25 EUR.

Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG:Seit Bekanntgabe unserer Bitte um Stundung der Zinszahlung haben wir mit zahlreichen institutionellen und privaten Anlegern gesprochen und viel Zustimmung erhalten. In der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung wird das Quorum gesenkt und das Prozedere zur Abstimmung vereinfacht. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vor Ort vertreten zu lassen. Wir appellieren an alle Anleihegläubiger, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen.“

Dr. Michael Held kündigte darüber hinaus an, dass der Betrag von 2,4 Mio. EUR der Held Beteiligungen GmbH als Hauptgesellschafterin noch im Mai zur Liquiditätsstärkung der TERRAGON AG bereitgestellt werde: „Damit wird der erste Schritt zur Behebung der Situation schnell umgesetzt. Auch die weiteren Maßnahmen verfolgen wir intensiv. Ich bin optimistisch, dass wir auf dem eingeschlagenen Weg vorankommen werden“.

Alle Fragen rund um die die Abstimmung werden auf der Unternehmenswebsite unter www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022 oder telefonisch unter der Anleger-Hotline 0221 – 9140 9712 beantwortet. Weitere Informationen auch unter www.terragon-ag.de | www.vilvif.de