e.Anleihe zu Ekosem-Agrar: Aufruf zum Abstimmungs-Boykott grob fahrlässig

Die Positionen zu den anstehenden AGVs bei der Ekosem-Agrar scheinen weiterhin unvereinbar. Der gemeinsame Vertreter e.Anleihe GmbH wirbt neuerlich um Teilnahme sowie Zustimmung.

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Für Leser ggf. interessant zur Meinungsbildung: Interview mit Dr. Benjamin Büttner und Christoph Chardon (25. Mai) sowie mit Frank Günther und Marius Hoerner von One Square (20. Mai)

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Die Beschlussfähigkeit verhindern und gleichzeitig eine Insolvenz der Emittentin vermeiden zu wollen, das vertrage sich nicht miteinander. Die Anleihegläubiger, mit denen e.Anleihe gesprochen habe, hätten die Risiken sehr gründlich abgewogen. Sie unterstützten den Gegenantrag, damit es weitergehe, erläutert Rechtsanwalt Dr. Benjamin Büttner.

Als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNR0 8) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/22 (DE000 A1R0RZ 5) missbillige die e.Anleihe GmbH den jüngsten Aufruf eines Investorenvertreters[1], die anstehenden Gläubigerversammlungen zu boykottieren.

„Dieser Aufruf ist grob fahrlässig“, so der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon.

Anleihegläubiger sollten in ihrem ureigenen Interesse die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpräsenz durch Anwesenheit oder Vollmachterteilung bei den Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und 31. Mai 2022 in Sinsheim sicherstellen.

Gesamtpaket überfordert nicht

Die e.Anleihe GmbH hatte den Gegenantrag des Gläubigerbeirats begrüßt, weil die Emittentin den Anleihegläubigern ein gutes Stück entgegenkomme. „Im Austausch mit dem Gläubigerbeirat und der Emittentin konnte ein Bündel an Maßnahmen zu einem Gesamtpaket geschnürt werden, das alle Beteiligten herausfordert, aber nicht überfordert“, so Büttner.

Mit der Wertaufholung am Ende der Laufzeit sollen die Anleihegläubiger gerade nicht endgültig auf wesentliche Vermögenswerte verzichten. Vielmehr geht es im Wesentlichen darum, dass alle Stakeholder während dieser politisch heiklen Situation ein vorübergehendes Moratorium akzeptieren.

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Put Option im Falle eines Change of Control (CoC)

Die e.Anleihe GmbH wundere sich darüber, dass ausgerechnet eine etablierte und hochspezialisierte Beratungsgesellschaft für komplexe Finanzrestrukturierungen den im Grunde einfachen Sachverhalt des Kontrollwechsels gründlich missverstehe.

„Die grundsätzliche Systematik bleibt durch den jetzigen Gegenantrag unverändert“, erläutert Chardon. „Das Konzept ist derzeit bereits in den Anleihebedingungen geregelt.“

Nach der Anzeige einer Change of Control Mitteilung der Emittentin haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Put-Option auszuüben. Diese erlange Wirksamkeit, sofern die Anzahl der ausübenden Gläubiger die im Gegenantrag vorgeschlagene Kapitalmehrheit von 51% erreicht. Letztendlich sollen lediglich die Quoren von 50 auf 51% in der Anleihe 2012/22 und von 25 auf 51% in der Anleihe 2019/24 nach oben angepasst werden. Somit besteht auch keinerlei Notwendigkeit, irgendwelche Abstimmungen zu organisieren.

„Im Übrigen macht der von One Square vorgeschlagene gegenteilige Weg insolvenzrechtlich überhaupt keinen Sinn“, führt Büttner aus.

Reduzierter Zinssatz von 2,5% mit Anreizsystem für Emittentin

Der reduzierte Zinssatz trägt der Überlegung Rechnung, dass die Russische Föderation das Unternehmen als systemrelevanten Grundversorger für Lebensmittel während der aktuellen politischen Wirren sogar noch massiver subventioniert als früher. Von diesen Subventionen einen signifikanten Anteil an unbesicherte Anleihegläubiger ins „unfreundliche Ausland“ zu transferieren, das ist mit der Russischen Föderation derzeit aus nachvollziehbaren Gründen wohl nicht verhandelbar.

Im Ergebnis aber kommt die im Gegenantrag vorgesehene Systematik kommt einer reinen Stundungslösung wegen der Wertaufholungskomponente wirtschaftlich grundsätzlich recht nahe, weil die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Kupon am Ende der Laufzeit die Rückzahlungsbeträge erhöhen.

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Jedoch soll über das Anreizsystem für die Anleihegläubiger eine möglichst schnelle Refinanzierung der Anleihen gewährleistet werden. „Wir hatten aus unseren zahlreichen Gesprächen mit Gläubigern den Eindruck gewonnen, dass dies aktuell ein Kernanliegen vieler Beteiligter ist“, so Büttner.

Laufzeitverlängerung von fünf Jahren

Der Gegenantrag des Gläubigerbeirats wolle sicherstellen, dass der abgestufte Anreiz- und Wertaufholungsmechanismus in die Tat umgesetzt werden könne. Bei einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren wäre dieser Mechanismus wohl ein reiner Papiertiger. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass eine Refinanzierung der Anleihen in den kommenden zwei Jahren in Anbetracht der Ukraine-Krise ausgeschlossen sein dürfte.

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Sperrvermerke unverzüglich beizubringen

Die Vorlage der Sperrvermerke durch den jeweiligen Anleihegläubiger oder seinen Vertreter ist für die Ausübung des Stimmrechts am Versammlungstag erforderlich. Es eilt – zumal diese Woche den morgigen Feiertag beinhaltet.

Die e.Anleihe GmbH verweist darauf, dass die Emittentin sich bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen, die den Anleihegläubigern für die Depotbescheinigung mit Sperrvermerk für die zweite Anleihegläubigerversammlung entstehen. Nach erfolgter Teilnahme (per Vollmacht oder persönlich) können die Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar AG über die E-Mail-Adresse ir@ekosem-agrar.de mit einem Nachweis über die entstandenen Kosten und Ihre Bankverbindung zusenden.

Möglichkeit zu unentgeltlichen Bevollmächtigungen

Anleihegläubiger, die an den weiteren Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und am 31. Mai 2022 in Sinsheim nicht selbst teilnehmen können, haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Bevollmächtigung.

Insbesondere könnten folgende Personen unentgeltlich bevollmächtigt werden:

Dr. Benjamin Büttner und Christoph Chardon, e.Anleihe

Hans-Jürgen Friedrich, Vorstandsvorsitzender der KFM Deutsche Mittelstand AG und Mitglied des Gläubigerbeirats: https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/gemeinsamer-vertreter/

Rechtsanwalt Michael Siegle, dienstansässig Hackenstraße 7b, 80331 München, von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mandatiert: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/

Stimmrechtsvertreter der Emittentin selbst. Entsprechende Vordrucke können über https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleiheglaeubigerversammlung-2012-2022/ abgerufen werden.

[1] Anm.d.Red.: gemeint sein dürfte die One Square Advisors / OSA