EILMELDUNG: Terragon beantragt Stundung der Zinszahlung

Der nach eigenen Angaben führende Projektentwickler bei Service-Wohnen, Terragon, bittet um Stundung der Zinszahlung in Anleihe 2019/24.

Zu diesem Zweck solle ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der ermächtigt werden soll, mit der Emittentin die Stundung der seit dem 24. Mai 2021 entstandenen und noch entstehenden Ansprüche auf Verzinsung der Anleihe zu verhandeln und zu vereinbaren.

Die Stundung der Zinsen soll bis zum 31. Januar 2023 erfolgen. Die Anleihegläubiger erhalten neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist. Die Gesellschaft lädt ihre Anleihegläubiger aus diesem Grund und zum Zwecke der Beschlussfassung über die genannten Maßnahmen, zu einer Abstimmung ohne Versammlung vom 23. bis zum 25. Mai 2022 ein.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung werden am 4. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab diesem Datum auf der Internetseite der TERRAGON AG mit den erforderlichen Formularen für die Anmeldung unter https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/ abrufbar.