Handlungsbedarf – ein Kommentar von Falko Bozicevic

Falko Bozicevic, BondGuide

Ausnahmsweise keine akuten Neuemissionen dieser Tage, stattdessen zwei wichtige Anleger-Gläubigerversammlungen (AGVs): bei Eyemaxx und bei Singulus.

Die erste AGV von Eyemaxx Real Estate endete bereits vor Redaktionsschluss, Folglich war noch keine Wasserstandsmeldung verfügbar. Ein erfolgreiches Erreichen des 50%-Quorums hätten die Österreicher sicherlich umgehend verkündet.

Intuitiv würde ich vermuten, dass eine Beschlussfähigkeit durch Anmeldung von 50% des jeweiligen Anleihekapitals zur Abstimmung – noch dazu für gleich drei betroffene Eyemaxx-Bonds – nicht gegeben gewesen sein dürfte. Wir reden hier immerhin über die Hälfte von in summa 125 Mio. EUR.

Zweite Hürde: Eine oberflächlich kosmetische Änderung der Eigenkapitalquoten-Anforderung – bisher: 20%; neu: 15% – dürfte Schwierigkeiten haben, den einen oder anderen Investor aus dem Home-Office-Sofa hochzubequemen. Noch dazu, wo die geforderte EK-Quote von Eyemaxx im Konzern ja noch nicht einmal gerissen wurde, sondern diese Klauseln präventiv retuschiert werden sollen für den Fall des Falles.

Und überhaupt: Bei Reißen der EK-Quotenvorgabe winkt Anlegern … ja, was denn? – Ein eigenes Sonderkündigungsrecht zum Nominalbetrag. Das klingt nicht sonderlich dramatisch. Ich wäre zudem recht zuversichtlich, dass vielen Anlegern diese Option gar nicht gewahr wäre. Bei einem anderen Emittenten hatten wir diese Ausgangslage ja bereits mal. Soweit uns bekannt, hat er die vereinzelten Rückzahlungsgesuche allesamt bedient.

Bei Singulus indes geht es jedenfalls gefühlt um mehr – bekanntlich nicht zum ersten Male. Der konjunktursensible Spezialmaschinenhersteller aus dem bayerischen Kahl am Main lädt zur Verlängerung der Leidenszeit in seinem 12-Mio.-Bond um weitere fünf Jahre, die Abstimmung ebenfalls ohne Versammlung lief noch bis Freitagmitternacht. Immerhin: Singulus dürfte Seine Investoren von den diversen AGVs aus der Restrukturierung 2016 identifiziert kennen. Ein Erreichen des 50%-Quorums im ersten Anlauf würde ich nicht per se ausschließen.

Bei allen AGVs gilt: Nutzen Sie Ihre Investorenstimme – spätestens im zweiten Anlauf.

Falko Bozicevic,
BondGuide

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