Singulus lädt zur Anleihe-Gläubigerversammlung

Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016

Singulus bittet seine Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung von Mittwoch, 7. April bis Freitag, 9. April.

SINGULUS TECHNOLOGIES habe bereits – dies wurde vor Kurzem bereits berichtet – mit den Inhabern von über 25% des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. EUR eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt.

Diese Einigung sieht eine Verlängerung der Laufzeit um weitere fünf Jahre bis zum Juli 2026, eine Reduzierung der Zinszahlungen für diese neue Laufzeit und einen erhöhten Rückzahlungsbetrag vor.

Zur wirksamen Änderung der Anleihebedingungen lädt die Gesellschaft kurzfristig alle Inhaber der Schuldverschreibungen (Anleiheinhaber) zu den erforderlichen Abstimmungen ein.

Singulus bittet die Anleihegläubiger daher zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 07. April, 0 Uhr (MESZ), bis Freitag, den 9. April, 2400 Uhr (MESZ).

Die Abstimmung ohne Versammlung ist die sowohl aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch in Bezug auf Kosten, präferierte Variante im Vergleich zu einer Präsenzsitzung.

Der Beschlussgegenstand zur Abstimmung beinhaltet die Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Anpassung der Verzinsung während der verlängerten Laufzeit sowie die Erhöhung des Rückzahlungsbetrags.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung im Umfang von 10 % des Grundkapitals

Die vollständige Einladung werde ab dem 23. März 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Anleihe 2021″ (https://www.singulus.de/de/credit-relations/anleihe2021.html) abrufbar sein.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet die Anleihegläubiger, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen.

Hintergrund: Auf der ersten AGV muss ein sog. Quorum von 50% erreicht werden, d.h. 50% des Anleihegläubiger-Kapitals muss an der Abstimmung teilnehmen. Das wären aktuell ca. 6 Mio. EUR. Bei einer zweiten AGV reichen dann 25%.