AGRARIUS verlässt mit Dual-Delisting das Börsenfeld

Foto @ AGRARIUS AG

Die AGRARIUS AG bringt ihre Schäfchen ins Trockene: So hat der Vorstand des Agrarunternehmens mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, sowohl die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000 A2BPL9 0) im Freiverkehrssegment der Frankfurter Wertpapierbörse als auch die Einbeziehung der Unternehmensanleihe 2020/26 (ISIN: DE000 A255D7 0) zu kündigen.

Der Beschluss zum Dual-Delisting erfolgt vor dem Hintergrund der mit der Börsennotierung verbundenen und in keinem Verhältnis zur Unternehmensgröße stehenden Kosten, so die offizielle Begründung.

Die Kündigungsfrist für die Aktie im Basic Board beträgt drei Monate, für die Anleihe im Quotation Board sechs Wochen.

AGRARIUS hatte die Anleihegelder erst im Frühjahr 2020 abgeerntet und hierfür eine erntefrische Unternehmensanleihe 2020/26 über 5 Mio. EUR ausgegeben.

Die Schuldverschreibung wirft bei einer Laufzeit von sechs Jahren vom 01.03.2020 bis 01.03.2026 einen jährlichen Kupon von 5,0% ab, adressiert waren bei einer 100.000er-Mindestzeichnungssumme aber zunächst nur kleine Institutionelle und Family Offices.

AGRARIUS IHS 2020/26 (WKN: A255D7)

Mit der Schuldverschreibung hat AGRARIUS erstmals eine Unternehmensanleihe emittiert, nachdem seit 2016 bislang zwei Wandelanleihen begeben wurden, von denen eine bereits gewandelt wurde.

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