publity startet schon Dienstag mit Anleiheangebot

Der Vorstand der publity hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. EUR beschlossen. Das Angebot startet Dienstag nach Pfingsten.

Die publity-Anleihe 2020/25 (ISIN DE000 A254RV 3) mit einer Laufzeit von fünf Jahren hat eine Stückelung von EUR 1.000 und ist mit einem Zinskupon von 5,5% p.a. ausgestattet. Am Laufzeitende werden die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag von EUR 1.000 je Schuldverschreibung zurückgezahlt.

Im Rahmen eines Umtauschangebots (in Deutschland und Luxemburg) können die Inhaber der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000 A169GM 5) ihre Wandelschuldverschreibungen – voraussichtlich vom 02.06. bis zum 15.06.2020 (18:00 Uhr MESZ) – in Schuldverschreibungen der neuen Anleihe 2020/25 tauschen.

Dafür winkt ein Bonus von zusätzlichen 20 EUR je TSV.

Im Rahmen eines allgemeinen öffentlichen Angebots (in Deutschland und Luxemburg) können interessierte Anleger – voraussichtlich vom 02.06. bis zum 17.06.2020 (12 Uhr MESZ) – Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/25 erwerben, insbesondere über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG.

Der Vorstandsvorsitzende und (mittelbare) Mehrheitsaktionär der publity, Thomas Olek, hat die Zusage gegeben, dass er (über seine Beteiligungsgesellschaft TO-Holding GmbH) im Rahmen der Anleiheemission mindestens eine solche Anzahl von Schuldverschreibungen übernehmen werde, die erforderlich ist, um – nach Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Platzierungen – ein Gesamtemissionsvolumen von mindestens 50 Mio. EUR sicherzustellen.

Thomas Olek, CEO, publity AG

Thomas Olek, CEO, publity AG

Es ist geplant, die publity-Anleihe 2020/25 voraussichtlich ab dem 19. Juni in den Börsenhandel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die Erlöse aus der Emission der Anleihe 2020/25 sollen zur Refinanzierung der Wandelanleihe 2015/20 und für das weitere Wachstum und die weitere Entwicklung der Unternehmensgruppe verwendet werden.

Durch die aus der Emission der Anleihe 2020/25 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten wird aller Voraussicht nach ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 verankertes Kündigungsrecht der Wandelanleihegläubiger ausgelöst. Die nach Durchführung des Umtauschangebots noch verbliebenen Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/20 werden demnach im Nachgang zur Emission der publity-Anleihe 2020/25 voraussichtlich berechtigt sein, von der publity die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen. Den zur Bedienung solcher Rückzahlungsverlangen erforderlichen Betrag wird die publity auf einem Treuhandkonto separieren.

Bleiben Sie dran / aktualisieren Sie bitte – Meldung wird vervollständigt