publity benötigt Abstimmung der Inhaber der Wandelanleihe 2015/20 zur Änderung der Anleihe-Bedingungen

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Dass publity möglicherweise eine Anleiheemission plant, wurde bereits Ende Januar veröffentlicht – allerdings braucht der Asset Manager für Büroimmobilien zunächst den Verzicht auf die sog. Negativverpflichtung in den Bedingungen des Wandlers 2015/20.

Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung ist, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/20 enthaltene Negativverpflichtung aufgehoben wird. Danach darf die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als 5 Mio. EUR eingehen.

Vor diesem Hintergrund hat die publity AG jetzt zu einer Abstimmung der Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2015/20 aufgefordert, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern.

Den Anleihegläubigern soll im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als 5 Mio. EUR eingehen.