„Eine Wandelanleihe ist für SLEEPZ aktuell das Mittel der Wahl“

BondGuide im Gespräch mit Oliver Borrmann*, Vorstand der SLEEPZ AG, über die anstehende Emissionen einer dreijährigen Wandelanleihe und das aktuelle Wettbewerbsumfeld.

BondGuide: Herr Borrmann, was macht SLEEPZ genau? – auch wenn man vom Namen her schon etwas darauf schließen könnte.
Borrmann: Das ist recht einfach zu erklären: SLEEPZ vertreibt als Online-Händler alles rund um den Bereich ‚Schlafwelten‘, also Betten, Matratzen, Bettwaren, Bezüge, Überdecken, Kissen, Schlafsofas und sonstige denkbare Accessoires. Übergreifend wird vom Segment ‚Home & Living‘ gesprochen – ein Bereich, der online sehr stark wächst. Unter anderem ist hier gerade home24 an die Börse gegangen.

BondGuide: Habe ich dabei direkt Kontakt zu ihren Produkten?
Borrmann: Ja und nein. Ja, da wir ganz klar ein B2C-Unternehmen sind, d.h. mit Vertrieb an Endkunden. Jedoch nein, da wir nicht unter eigenem Namen produzieren oder vertreiben, sondern über unsere Web-Shops wie perfekt-schlafen.de, bettenriese.de oder onletto.de. Selbst produziert SLEEPZ nichts.

Sleepz Zielpositionierung aus Präsi

BondGuide: Sie stellen also überhaupt nichts her, sondern vertreiben lediglich?
Borrmann: Genau. Wir haben zwar einige Produkte selbst entwickelt, wie beispielsweise die Matratzen Wolkenwunder, Grafenfels, buddy oder Matratzenheld. Aber die lassen wir von renommierten Herstellern fertigen – das ist industrielles Geschäft.

BondGuide: Thema anstehende Wandelanleihe: Es fiel auf, dass im Juli noch die Rede von bis zu 5 Mio. EUR war, jetzt aber von 7 Mio. EUR.
Borrmann: Der Hintergrund ist wie so häufig technischer Natur. So ist SLEEPZ das einzige Unternehmen, das sowohl im deutschen Prime Standard als auch im polnischen Main Board notiert ist. Zwischen Polen und Deutschland gibt es jedoch Unterschiede, was im Zuge eines öffentlichen Angebots erlaubt ist und was nicht. Umgekehrt muss der EU-weite Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. Der Kompromiss, den beide EU-Mitgliedsländer erlauben, ist besagte Wandelanleihe mit Bezugsrecht, gleichwohl ohne Prospektpflicht, aber dann mit einer Mindeststückelung von 100.000 EUR. Möglich waren so auch mehr als 5 Mio. EUR – und so haben wir uns dann in der Folge zu bis zu 7 Mio. EUR entschlossen.

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