Restrukturierung: Peine-AGV nickt Beschlussvorschläge ab

PEINE GmbH: Änderung der Anleihebedingungen der 8.0% Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1TNFX0 - WKN A1TNFX) geplant
Foto @ PEINE GmbH

Aufatmen bei der Peine GmbH? – Der angeschlagene Herrenausstatter lud die Inhaber seiner ausstehenden 8,0%-Unternehmensanleihe 2013/18 (WKN: A1TNFX) in der ersten Wochenhälfte zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung – mit für Peine überraschend positivem Ausgang.

So haben die Bondholder im Rahmen der virtuellen Anleihegläubigerversammlung vom 4. bis 6. Juni den vom Modelabel angestrebten Beschlussvorschlägen jeweils mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmtungewöhnlich im ersten AGV-Anlauf und bei einem derart umfassenden Abstimmungskatalog.

Konkret wurde Rechtsanwalt Christian Gloeckner zum gemeinsamen Anleihevertreter bestellt und darüber hinaus er allein ermächtigt und bevollmächtigt, Restrukturierungsmaßnahmen oder sonstige Rechte im Zusammenhang mit der Schuldverschreibung geltend zu machen.

Die wesentlichste Neuerung ist allerdings die von Peine vorgeschlagene und von den Gläubigern bestätigte Anpassung der Anleihebedingungen in Bezug auf Anleihelaufzeit und Verzinsung.

Diese sieht eine Verlängerung der Anleihelaufzeit um weitere fünf Jahre bis 5. Juli 2023 bei einer sofortigen Kuponreduzierung von zuvor 8,0% auf 2,0% p.a. – rückwirkend ab 5. Juli 2017 – vor.

PEINE IHS 2013/18 (WKN: A1TNFX)

PEINE IHS 2013/18 (WKN: A1TNFX)

Im Gegenzug erhalten die Anleiheinhaber eine „unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung aller Kapital-, Zins- und sonstigen gemäß den Anleihebedingungen ergebenen jeweils auf die Schuldverschreibung zahlbaren Beträge“ des chinesischen Gesellschafters Shandong Ruyi Technology.

Eine derartige Garantie stufte Investor Harvstburg im Vorfeld allerdings als „faktisch wertlos“ ein, da sie von einer chinesischen Gesellschaft gegeben wurde, „deren Kreditwürdigkeit unbekannt ist und die in China durchgesetzt werden müsste“.

Peine scheint indes äußerst zufrieden mit den Abstimmungsergebnissen zum vorgelegten Restrukturierungskonzept und sieht hierin den „Grundstein für die geplante Reorganisation“.

Erste Amtshandlung des gemeinsamen Vertreters ist zunächst die Entscheidung über eine Stundung der seit dem 5. Juli 2017 entstandenen Zins- und am 5. Juli 2018 fällig werdenden Rückzahlungsansprüche bis zum 31. Januar 2019.

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