Sanierungsbeiträge von Anleihegläubigern – als Mehrheitsbeschluss nach dem Schuldverschreibungsgesetz

In Sanierungssituationen von Unternehmen können
auch deren Anleihegläubiger aufgefordert werden,
Sanierungsbeiträge zu erbringen. Soweit die Anleihebedingungen es vorsehen, können durch Mehrheitsbeschluss mit bindender Wirkung für alle u.a. Zinsen
bis auf Null herabgesetzt oder gestundet werden.
Zudem kann eine Stundung, Minderung oder Nachrangigkeit der Hauptforderung sowie deren Umwandlung oder die Freigabe von Sicherheiten beschlossen
werden. Weitere Zahlungen durch die Anleihegläubiger bedürfen aber der Zustimmung jedes Gläubigers.
Anleihegläubiger können sich gegen solche Beschlüsse
wehren, jedoch nur in engen Grenzen.