
Die Photon Energy N.V. cancelt kurzfristig Gläubigerabstimmung ohne Versammlung: Der Spezialist für Solarkraftwerke verzichtet auf das Verfahren, das ursprünglich heute starten und bis zum 8. September laufen sollte, aufgrund geringer Erfolgsaussichten und möglicher Form- und Verfahrensfehler bei der entsprechenden Aufforderung zur Stimmabgabe.
Konkret lud die Photon Energy N.V. die Inhaber ihres ausstehenden 6,5%-Green-Bonds 2021/27 (ISIN: DE000 A3KWKY 4) über 78,77 Mio. EUR ab heute zu Abstimmung ohne Versammlung (AoV), um über verschiedene Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen zu lassen.
Nach Veröffentlichung der Einladung zur Abstimmung gingen bei Photon dem Vernehmen nach mehrere Gegenanträge und Anträge auf zusätzliche Beschlussgegenstände von Anleiheinhabern ein, die auf der IR-Seite einsehbar sind.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen sei Photon zu dem Schluss gekommen, dass die in der Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Beschlüsse in ihrer derzeitigen Form wahrscheinlich keine ausreichende Unterstützung finden würden.
Die von den Bondholdern eingereichten zusätzlichen Vorschläge würden zudem Fragen aufwerfen, die einer weiteren Analyse bedürfen, bevor über überarbeitete Vorschläge abgestimmt werden könne.
Darüber hinaus seien Einwände hinsichtlich bestimmter verfahrensrechtlicher Aspekte in der Aufforderung zur Stimmabgabe erhoben wurden, wonach die AoV gemäß Anleihebedingungen möglicherweise nicht dem ordnungsgemäßen Verfahren entspreche.
Zur weiteren Prüfung und um Unsicherheiten oder eine mögliche spätere Anfechtung des Abstimmungsverfahrens oder der im Rahmen dieses Verfahrens gefassten Beschlüsse zu vermeiden, habe Photon quasi als Vorsichtsmaßnahme beschlossen, die Aufforderung zur Stimmabgabe in ihrer jetzigen Form nicht fortzusetzen.
Photon werde nun die Gegenanträge, die zusätzlichen Beschlussvorlagen sowie alle von den Inhabern vorgebrachten Verfahrensfragen prüfen. Sollte sich dabei im Nachhinein herausstellen, dass Anpassungen an den vorgeschlagenen Beschlüssen oder am geltenden Verfahren angebracht sind, werden diese vor einer möglichen weiteren Entscheidungsrunde vorgenommen. Die Anleihegläubiger werden unverzüglich über jede neue Versammlung, etwaig angepasste Tagesordnung und/oder Abstimmungsverfahren informiert.
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