
Nach dem EU Listing Act ist am 10.2.2026 das Standortfördergesetz (StaFöG) in Kraft getreten, das merkliche Erleichterungen insbesondere für KMU bereithält. Auf diese Gesetzesänderungen reagiert die Deutsche Börse AG nun mit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB FWB). Die Änderungen der AGB FWB werden heute, am 12.6.2026, wirksam. Law Corner von Dr. Lutz Pospiech, Rechtsanwalt und Partner, und Tobias Reichenberger, Rechtsanwalt und Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München:
>> aus BondGuide #12-2026 vom 12. Juni<<
Erleichterte Einbeziehung von Aktien in das KMU-Wachstumssegment Scale
Um die Durchlässigkeit zwischen dem regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und dem Freiverkehrssegment Scale als KMU-Wachstumsmarkt zu erhöhen, ist die Voraussetzung einer Mindestmarktkapitalisierung ersatzlos gestrichen worden (bisher: 30 Mio. EUR, vgl. § 17 I d) AGB FWB a.F.). Zudem wurde die Streubesitzanforderung im Segment Scale auf 10 % des Gesamtnennbetrags angepasst. Dadurch sollen die Voraussetzungen für den Zugang zum Kapitalmarkt segmentunabhängig angeglichen werden.
Auch für den Vertrag zwischen dem erforderlichen Capital Market Partner an der FWB und dem jeweiligen Emittenten im Segment Scale gibt es nun Erleichterungen: Während bisher für die gesamte Dauer der Einbeziehung ein Capital Market Partner vorzuhalten war, ist der Vertrag künftig lediglich ab dem Zeitpunkt der Einbeziehung sowie für die ersten beiden vollen Kalenderjahre nach der Einbeziehung verpflichtend. Hierdurch sollen die Kosten und Zugangshürden für Emittenten minimiert werden (§ 17 III j) AGB FWB). Zukünftig ist es Emittenten mit Sitz im Ausland möglich, einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen, auch wenn dieser nicht der betreuende Capital Market Partner an der FWB ist.
Downlisting in das KMU-Wachstumssegment Scale
§ 39 II BörsG wurde dahingehend neugefasst, dass ein Downlisting vom regulierten Markt in den KMU-Wachstumsmarkt ohne ein Delisting-Erwerbsangebot möglich ist (vgl. dazu bereits Dr.Anne de Boer, HEUKING, Law Corner in BondGuide #8/2026). Der neu eingeführte § 18 AGB FWB i.V.m. Anlage 2b zu den AGB FWB schafft weitere Erleichterungen beim Downlisting in das KMU-Wachstumssegment Scale. Angaben zur Finanzlage und zu den Zukunftsaussichten des Emittenten können in das Einbeziehungsdokument einbezogen werden, indem auf die einzureichenden Abschlüsse und Lageberichte verwiesen wird. Der Emittent hat zudem jede bedeutende Veränderung in der Finanzlage, die seit der Veröffentlichung des letzten Abschlusses eingetreten ist, anzugeben.
Zudem sieht § 21 Abs. 1 lit. c) AGB FWB n.F. nun nur noch eine 2-jährige Pflichtzeit für die Erstellung der Finanzanalysen (Research Updates) vor. Anlass für diese Anpassung ist die Revision der MiFID-II-Unbundling-Vorgaben durch den EU-Gesetzgeber.
Auch das Kündigungsrecht der Scale-Emittenten wurde mit dem neu eingefügten § 27 Abs. 2a AGB FWB angepasst. Die Kündigung ist nur noch unter den Voraussetzungen des § 39 II-VI BörsG zulässig, wenn nicht die Zulassung der Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate zum Handel im regulierten Markt beantragt ist.
Keine Einbeziehung von Anleihen mehr in das Segment Scale
Während der Zugang für Aktienemittenten durch die Änderungen der AGB FWB spürbar vereinfacht wird, ergibt sich für Anleiheemittenten ein anderes Bild. Da an der FWB bislang für Einbeziehungen von Anleihen in das „Premiumsegment“ des Freiverkehrs Scale und auch für solche in das Segment Basic Board jeweils nur eine geringe Nachfrage bestand, wurden diese Angebote nunmehr eingestellt. Die Deutsche Börse AG hat die einschlägigen Regelungen für Anleiheemittenten in § 19 AGB FWB a.F. (Einbeziehungsvoraussetzungen für Anleihen) und § 22 AGB FWB a.F. (Einbeziehungsfolgepflichten für Anleihen) ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig wurden u.a. auch damit zusammenhängende Regelungen, etwa zu Vertragsstrafen in § 23 AGB FWB und zu den Einbeziehungsfolgepflichten im Basic Board in § 28 AGB FWB, entsprechend bereinigt.
Fazit
Die Änderungen der AGB FWB setzen die auf europäischer und nationaler Ebene angestoßenen Deregulierungsbestrebungen konsequent um. Für Aktienemittenten, insbesondere KMU, wird der Kapitalmarktzugang erleichtert und die Durchlässigkeit zwischen dem regulierten Markt an der FWB und dem Freiverkehrssegment Scale als KMU-Wachstumsmarkt spürbar erhöht. Für Anleiheemittenten hingegen bedeuten die Änderungen eine strukturelle Zäsur: Eine Einbeziehung von Anleihen in den Freiverkehr von Scale und Basic Board sind an der FWB nicht mehr möglich. Anleiheemittenten bleibt neben einem denkbaren Antrag auf Zulassung zum Handel im geregelten Markt die Zugangsmöglichkeit zum Kapitalmarkt durch eine weiterhin mögliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen einer Anleihe zum Handel im Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) an der FWB.
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