Im Rahmen des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ wurde am 24.07.2014 der erste Vorschlag zum Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt. Dadurch sollen Anleger künftig noch stärker und umfassender vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen geschützt werden.Weiterlesen
