„Wollen nicht auf eine Refinanzierung 2022 angewiesen sein, sondern flexibel reagieren können“

BondGuide im Gespräch mit Euroboden-Geschäftsführer Martin Moll über die jüngsten Geschäftszahlen des Münchner Immobilienunternehmens, die zusätzliche Erhöhung von Transparenz und Marktnähe sowie zwei, drei Fragen zur erfolgreichen Emission Euroboden 2017/22

BondGuide: Herr Moll, die Emission der Euroboden-Anleihe 2017/22 wird sich in wenigen Monaten bereits erstmalig jähren. Waren Sie mit dem Zuspruch auch von privater Seite zufrieden?
Moll: Mehr als zufrieden. Die Nachfrage nicht zuletzt von Privatanlegern hat uns und unsere an der Emission beteiligte Bank mwb Fairtrade sogar noch ein wenig überrascht. Positiv natürlich. Die Kommunikation über die Emission, das Unternehmen Euroboden und die mit der Anleihe eingegangenen sebstverpflichtenden Transparenzkriterien sind in der Zeichnungsphase und fortan von allen Finanzmedien über die Maße anerkennend gewesen. Das große vorteilhafte Medienecho tat sein Übriges.

„Mehr als zufrieden mit der Emission. Und positiv überrascht.“
Martin Moll

BondGuide: Euroboden hat jetzt erstmals einen Jahresabschluss auf IFRS-Basis erstellt, die Zahlen erschienen Anfang Juli. Wieso nun IFRS?
Moll: Mit IFRS ist einfach eine größere Transparenz gegeben. Man nimmt die typische Volatilität, wie man sie in HGB-Abschlüssen immer wieder findet, ein gutes Stück weit heraus. Eine Darstellung der Geschäftslage nach IFRS ist deutlich realistischer.

BondGuide: Es heißt ja immer, für kleinere Unternehmen sei diese Art der Bilanzbericht-Erstattung zu teuer, zu aufwendig, zu unnötig.
Moll: Das wird vom Einzelfall abhängen. Bei der Umstellung muss man einen Einmalaufwand in Kauf nehmen. Auch Folgeabschlüsse werden etwas aufwendiger. Meines Erachtens wiegen die Vorteile in punkto Transparenz, Kontinuität und damit Investorenvertrauen die zuvor entstandene Mehrkosten mehr als auf.Euroboden 2018

BondGuide: Was sind denn die wichtigsten Unterschiede zum HGB-Abschluss, speziell Euroboden betreffend?
Moll: Der wesentliche Unterschied in unserem Fall als Projektentwickler ist, dass man nach HGB ein Projekt erst dann bilanziell realisieren kann, wenn alles vollständig fertiggestellt, verkauft und schließlich übergeben ist. So ergibt sich zu einem einzigen Stichtag die volle Realisierung. Wenn sich ein Projekt z.B. über drei Jahre erstreckt, sieht man nach HGB davon die gesamte Zeit über gar nichts – und dann plötzlich am Stichtag: alles. Das ist keine wirklich realistische Darstellung.

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