The Grounds setzt Änderungen der Anleihebedingungen erfolgreich um

Foto @ The Grounds Real Estate Development AG

Umwandlung der Anleihe von The Grounds Real Estate Development AG (ISIN: DE000 A2GSVV 5) geglückt: So informierte der Spezialist für Wohnimmobilien gestern darüber, dass die finale Umsetzung der Beschlüsse zur Umwandlung der Wandelanleihe 2021/24 in die Unternehmensanleihe 2021/27 nunmehr abgeschlossen werden konnte, nachdem verschiedene – zuvor nicht absehbare – externe Einflüsse die technische Umstellung an den Börsen zunächst verzögert hatten.

Nachdem die Anleihegläubiger in einer Abstimmung ohne Versammlung für die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe 2021/24 (ISIN DE000 A3H3FH 2) um drei Jahre mit modifizierten Bedingungen gestimmt hatten, musste The Grounds Real Estate Development AG zunächst das Ende der Anfechtungsfrist am 19. Januar 2024 abwarten.

Anschließend erhielt The Grounds nicht, wie üblich, umgehend nach Ablauf der Anfechtungsfrist die erforderliche Auskunft des zuständigen Gerichts, dass dort keine Anfechtungsklagen vorliegen. Aufgrund von dortigen technischen Schwierigkeiten konnte das Landgericht erst am 9. Februar 2024 bestätigen, dass keine Klage eingereicht wurde und folglich die weitere Umsetzung der Beschlüsse erfolgen kann. Die entsprechenden Unterlagen wurden am 13. Februar 2024 bei Clearstream Banking AG eingereicht und dort unerwartet einer eigenen Prüfung unterzogen.

Darüber hinaus war die Handelbarkeit der Anleihe für einige Wochen eingeschränkt, nachdem die Frankfurter Wertpapierbörse sich offenbar entschieden hatte, die Eintragung und Umsetzung der Beschlüsse abzuwarten, während an anderen Handelsplätzen weiter Kurse gestellt wurden.

GROUNDS R.ES 2021/27 (WKN: A3H3FH)

Inzwischen konnte die Umwandlung bei Clearstream abgeschlossen werden, sodass die Anleihe nach vollzogener Umwandlung wieder uneingeschränkt handelbar ist.

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