Laufzeit von The Grounds 2021/24 um drei Jahre verlängert

Anleihegläubiger der Wandelanleihe The Grounds 2021/24 (DE000 A3H3FH 2) beschließen die Laufzeitverlängerung um drei Jahre.

Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG haben in einer Abstimmung ohne Versammlung mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75% und dem erforderlichen Quorum von 50% entsprechend dem Vorschlag der Gesellschaft für die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmenswandelanleihe 2021/24 (DE000 A3H3FH 2) um drei Jahre mit modifizierten Bedingungen gestimmt.

Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:

a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;

b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8% p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10% p.a.;

c) Streichung des Wandlungsrechts;

The Grounds erfolgreich auf der AGV

d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;

e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst;

f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.

Die Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/24 sei eine wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital und dem daraus resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte der The Grounds in den nächsten Jahren. Wesentliche Anleihegläubiger hätten in Vorgesprächen bereits erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen.

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