Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE000 720370 5) führte bilanzielle Fehlerkorrekturen durch. Daraufhin regte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eine anlassbezogene Prüfung an, die inzwischen abgeschlossen wurde. Die vorgenommenen IAS 8-Fehlerkorrekturen im SNP-Konzernabschluss 2020 wurden indes bestätigt.
Der Anbieter von Lösungen für digitale Transformationsprozesse und softwarebasierte Datenmigrationen hat mit Veröffentlichung seines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 Korrekturen in den Vergleichsperioden vorgenommen. Die Korrekturen erfolgten retrospektiv im Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8 (International Accounting Standards).
Daraufhin unterzog die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einer anlassbezogenen Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB und bestätigt im Ergebnis mit ihren Prüfungsfeststellungen die im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 vorgenommenen und veröffentlichten Korrekturen.
Nach Einschätzung von SNP ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 oder früherer Abschlüsse. Nach dem Verständnis von SNP sieht auch die Bafin keinen weiteren Anpassungsbedarf.
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