SdK ruft wie erwartet zur Interessenbündelung ‚bei‘ MOREH auf

Eher ‚gegen‘. Die SdK trommelt Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung zusammen.

Die M Objekt Real Estate Holding (MOREH) hat am 15. Juli kurzfristig bekannt gegeben, dass die zum 22. Juli fällige Tilgung auf die Unternehmensanleihe 2019/24 der Gesellschaft (DE000 A2YNRD 5) nur teilweise in Höhe von 400 EUR je Teilschuldverschreibung erfolgen werde. Die Zinszahlung auf die Anleihe erfolge plangemäß in voller Höhe. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die fehlende Tilgungsleistung bis zum 22.01.2025 in einer oder mehreren Tranchen aufgeholt werde.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. nicht überraschend. Die letzte Finanznachricht der Gesellschaft stamme von Juli 2019 [1], als der Zeichnungsstart der Anleihe bekannt gegeben wurde. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr 2020, darin wurden die Verbindlichkeiten aus der Anleihe mit ca. 12 Mio. EUR beziffert. Das genaue Platzierungsvolumen ist unbekannt.

MOREH-Objekt in Hilden

Die Emittentin ist nach den Anleihebedingungen nicht befugt, durch einseitige Erklärung die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. Dies wäre aus unserer Sicht nur möglich, wenn im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung ein entsprechender Beschluss nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durch die Anleihegläubiger mit der entsprechend notwendigen Mehrheit gefasst werden würde. Zwar enthalten die Anleihebedingungen keine expliziten Regelungen, was bei einer Nichtzahlung bzw. Teilzahlung wie vorliegend passiert. Allerdings könnte unserer Einschätzung nach ein Kündigungsrecht bestehen mit der Folge, dass die Anleiheinhaber den gesamten ausstehenden Nominalwert zzgl. aufgelaufener Zinsen verlangen könnten. Da die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unklar ist, könnte dies zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.

In einem Investorenbrief hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22.01.2025 erklärt habe. Die Hintergründe sind unklar, zumal weder die Anleihebedingungen noch der Treuhandvertrag eine Stundungsoption vorsehen.

Betroffene Anleger sollten sich hierzu unter diesem Link registrieren.

[1] Stimmt so nicht ganz, liebe SdK. Kann man bei BondGuide am 15. Nov. 2021 nachlesen. Weitere Meldungen fanden bis dahin statt, erst anschließend riss der Newsflow ab.

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