SANHA-Anleihe: „Plausibles Konzept mit schnell sichtbaren Vorteilen“

Und wie ist das bisherige Feedback von Anleihegläubigern?
Das Konzept sieht Einschnitte vor, und zwar Einschnitte im Zins und längeres Warten auf die Rückzahlung. Das gefällt erstmal niemandem. Betrachten die Anleihegläubiger das Konzept jedoch im Detail, werden die Vorteile sehr schnell sichtbar und einleuchtend. Die Zinsbelastung wird auf das für SANHA tragbare Maß reduziert und durch die Verlängerung der Laufzeit wird die Rückzahlung sichergestellt. Der Rückzahlungsbetrag wird auf 105% erhöht, so dass ein Teil des Zinsverzichts am Ende ausgeglichen wird. Zudem bleiben den Anleihegläubigern die Sicherheiten erhalten. Kurz gesagt: Es gibt emotionale Hürden bei einzelnen Anleihegläubigern, aber das Konzept findet Zustimmung auf breiter Front.

Konkret zur Abstimmung: Was müssen Anleihegläubiger bewerkstelligen, um an der Abstimmung teilzunehmen?
Die Abstimmung findet wie inzwischen üblich zunächst ohne physische Versammlung statt – in diesen Zeiten sicher ohnehin angeraten. Dafür benötigen Anleihegläubiger zunächst einen Nachweis, dass sie SANHA-Anleihen im Depot halten. Hier stellt ihnen ihr depotführendes Institut einen sogenannten Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk aus. Diesen müssen sie mit dem Stimmabgabe-Formular in der Zeit vom 23. bis 25. April 2020 an den Abstimmungsleiter senden. Alle Hinweise und Dokumente finden sie auf der SANHA Webseite.

Was passiert, wenn sich die Anleihegläubiger gegen das Konzept entscheiden: Wie groß ist aus Ihrer Sicht die Gefahr eines Liquiditätsengpasses bei SANHA?
Niemand kann heute sagen, wie sich diese Krise entwickelt und die Wirtschaft erholt. Haben wir ein V, ein U, eine Badewanne oder gar eine zweite Infektionswelle vor uns? Die Gesellschaft geht von einer zügigen Erholung der internationalen Baukonjunktur aus und plant entsprechend. Diese Planung werden wir von einer unabhängigen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft plausibilisieren lassen. Gemeinsam haben wir Wert daraufgelegt, dass der Blick konservativ bleibt und SANHA den insolvenzrechtlichen Vorschriften entsprechend mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die neu festgelegten Zinsen zahlen und die Anleihe bei Fälligkeit tilgen kann. Tragen die Anleihegläubiger dieses Konzept nicht mit, heißt es auf Hoffnung bauen und mit Gottvertrauen in die Zukunft zu blicken, entsprechend dem Kölschen Grundgesetz: „et it noch immer jot jejange!“ Wer einen Liquiditätsengpass für SANHA – mit allen möglichen Folgen – vermeiden und auf Sicherheit setzen möchte, dem kann ich als Gemeinsamer Vertreter nur raten, zuzustimmen.

 

Übersicht Konzept bei Sanha

Übersicht Konzept bei Sanha

Herr Günther, einmal mehr besten Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen zur aktuellen Lage!

 Das Interview führte Falko Bozicevic.

Dieser Beitrag erschien zuerst in unserem aktuellen Newsletter