S.A.G. Solarstrom: Weitere Abschlagszahlung für Bondholder

S.A.G. Solarstrom
Foto @ S.A.G. Solarstrom AG i.L

Weiterer Zahltag für Anleihegläubiger der insolventen S.A.G. Solarstrom AG: Die Inhaber der Anleihe 2011/17 (WKN: A1K0K5) und der Anleihe 2010/15 (WKN: A1E84A) erhalten danach eine zweite Abschlagszahlung in Höhe von 11% auf deren festgestellte Forderungen.

Die Teilausschüttung auf die festgestellten Forderungen der Bondholder der Anleihe 2011/17 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 13. Juni auf die Bestände am 12. Juni nach Handelsschluss erfolgen.

Die Teilausschüttung an die Anleihegläubiger der Anleihe 2010/15 an die Depotbanken wird am 12. Juni auf die Bestände am 11. Juni nach Handelsschluss erfolgen.

Die Insolvenzverwaltung legt Wert darauf, zu betonen, dass es sich hierbei keineswegs um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung handelt, sondern um eine weitere Abschlagszahlung. An der seitens des Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich insgesamt etwa 50% auf die festgestellten Forderungen habe sich demnach nichts geändert.

Hintergrund
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember 2013 aufgrund verspäteter Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von über 20 Mio. EUR Insolvenz angemeldet. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung lag keine bilanzielle Überschuldung vor.

Ende Oktober 2014 wurde der herstellerunabhängige Anbieter von Photovoltaik-Anlagen im Wege einer übertragenden Sanierung an die SF Suntech Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der chinesischen Shunfeng Photovoltaic International, rechtskräftig veräußert.

Der Kaufpreis für den gesamten operativen Geschäftsbetrieb inklusive aller Assets der S.A.G. Gruppe belief sich auf 65 Mio. EUR.

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