Die mybet Holding SE hat sich wohl endgültig verzockt! – So bereitet der Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen nach gescheiterten Investorengesprächen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit vor.
Für den Berliner Sportwettenspezialisten und Schuldner zweier Mini-Wandelanleihen (2015/20 – WKN A1X3GJ und 2017/20 – WKN A2G847) heißt es gegenwärtig leider „rien ne va plus“! Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit werde für alle drei deutschen Konzerngesellschaften, einschließlich mybet selbst, kommenden Freitag beim zuständigen Amtsgericht ein Insolvenzantrag eingereicht.
Hintergrund des Antrags seien laut mybet geplatzte Investorengespräche, die zuvor darauf abzielten, das unter der Domain www.mybet.com betriebene Online-Geschäft der Gesellschaft zu veräußern.
Danach seien die Gespräche „aufgrund nicht erfüllbarer Bedingungen seitens der Investoren“ gescheitert – welche das konkret waren, wurde indes nicht öffentlich kommuniziert.
Allerdings wurde die Entscheidung für einen Insolvenzantrag auch davon beeinflusst, dass der mybet-Konzern noch säumige Steuern über rund 4 Mio. EUR aus Sportwetten dem Finanzamt schuldet.
Einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung der rückständigen Sportwettensteuern lehnte das Finanzamt Frankfurt am Main II vorher ab.
Von der mybet-Insolvenz – im laufenden Jahr übrigens „erst“ der zweite Ausfall eines KMU-Anleiheemittenten – sind neben den Aktionären auch die Inhaber der ausstehenden Wandelanleihen über zusammen etwa 3 Mio. EUR betroffen – sehr ärgerlich, aber im Gesamtkontext leider allemal verkraftbar.
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