R-LOGITECH zieht Kopf aus der Schlinge – Einigung mit Bondholder-Gruppe

Foto @ R-LOGITECH S.A.M.

Die R-LOGITECH S.A.M. erzielt Einigung mit Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern über Prolongation und Refinanzierung der ausstehenden Altanleihe 2018/23 im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 29. März.

Danach gab der Hafeninfrastrukturbetreiber und Anbieter von Logistikdienstleistungen im Rohstoffsektor noch gestern Abend bekannt, dass Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe und zugleich Inhaber der 8,5%-Unternehmensanleihe 2018/23 (ISIN: DE000 A19WVN 8) über aktuell 187 Mio. EUR, die mehr als 25% des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe repräsentieren, Einigung über die geänderten Anleihebedingungen erzielt haben, die morgen bei der zweiten AGV beschlossen werden sollen. Durch die Einigung ist das erforderliche Quorum von mindestens 25% gesichert.

Die Parteien waren sich einig, dass die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Anleihelaufzeit um nur drei Monate zu kurz ist, um im derzeitigen Marktumfeld eine vollständige Refinanzierung der Schuldverschreibungen zu erreichen. Daher haben sich die Parteien auf die folgenden geänderten Anleihebedingungen geeinigt:

  • Die Anleihelaufzeit wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert mit der Möglichkeit weiterer Laufzeitverlängerungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Der Kupon wird zunächst auf 10,25% p.a. erhöht. Im Falle einer Verlängerung der Laufzeit über Juni 2024 hinaus wird der Kupon weiter auf 11,25% p.a. zuzüglich einer Exit-Fee von 2,5% erhöht. Die Gesellschaft hat die Flexibilität, Zinsen zu kapitalisieren (sog. payment in kind, PIK), statt sie an den Zinszahlungsterminen in bar zu zahlen.
  • Zur Besicherung der Schuldverschreibungen (und gleichzeitig der von der R-LOGITECH Finance S.A. begebenen und von der Gesellschaft garantierten Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 26. September 2027 zu gleichen Konditionen) wurde ein neues und umfassendes Sicherheitenpaket vereinbart, das Anteilsverpfändungen an wesentlichen Konzerngesellschaften und der Emittentin umfasst.


R-LOGITECH
begrüße diese Einigung, die sie als einen fairen Kompromiss sowohl für die Gesellschaft als auch für die Anleihegläubiger ansieht.

R-LOGITECH 2018/23 (WKN: A19WVN)

Die Änderungen werden durch einen Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) formell eingebracht. R-LOGITECH empfiehlt den Anleihegläubigern der Anleihe, für alle neuen Beschlussvorschläge der SdK zu stimmen.

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