‚Kapitalisierung der Zinsen‘: R-Logitech macht 2018/23 zur Nullkupon-Anleihe

R-LOGITECH S.A.R.L: Erfolgreiche Vollplatzierung der 8,5%-Unternehmensanleihe 2018/2023 im Volumen von 25 Mio. Euro

Die Monegassen hatten Ende März die erforderliche Mehrheit auf der 2ten AGV: Damit wird Anleihe R-Logitech 2018/23 de facto zur Nullkuponanleihe mit Versprechen auf erhöhte Nennwertrückzahlung am neuen Laufzeitende.

Wie bereits berichtet haben die Anleihegläubiger der Anleihe 2018/23 (DE000 A19WVN 8) der R-LOGITECH S.A.M. in der 2ten Anleihegläubigerversammlung vom 29. März in Frankfurt am Main mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen u.a. beschlossen, den Kupon der Anleihe ab dem 29. März um 1,75 Prozentpunkte auf 10,25% p.a. zu erhöhen, und der Emittentin das Recht eingeräumt, fällige Zinsen nicht in bar zu zahlen, sondern zu kapitalisieren.

Die Emittentin hat für die Zinsperiode vom 29. März 2022 bis zum 28. März 2023 (jeweils einschließlich) von diesem Recht Gebrauch gemacht und am 31. März eine entsprechende Erklärung, dass sie die Zinsen kapitalisieren werde, gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abgegeben.

Dies bedeute, dass der fällige Betrag an Zinsen nicht ausgezahlt werde, sondern dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen zugeschlagen wird, so dass sich der Nennbetrag der Schuldverschreibungen und damit der Rückzahlungsbetrag ab dem 29. März auf EUR 1.085 je Schuldverschreibung erhöht.

Dieser Betrag wird seit dem 29. März mit 10,25% p.a. verzinst, so dass ein Zinseszinseffekt zugunsten der Anleihegläubiger eintrete. Die Emittentin ist berechtigt, auch den nächsten Kupon mit Fälligkeit am 29. März 2024 zu kapitalisieren, was durch die weitere Erhöhung des Nennbetrags ebenfalls Zinseszins auslösen würde. Die Auszahlung der kapitalisierten Zinsen erfolge in Form des erhöhten Nennbetrags zum Laufzeitende.

Die Emittentin geht davon aus, dass im Falle von Käufen bzw. Verkäufen über die Börse nach dem 29. März 2023 auch weiterhin Stückzinsen berechnen würden. Es könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bis zur technischen Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 29. März (voraussichtlich bis Ende April 2023) Stückzinsen in Höhe von 8,5% p.a. statt 10,25% p.a. berechnet würden bzw. die Kapitalisierung der Zinsen zum 29. März ggf. noch nicht berücksichtigt sei.

Anleger sollten dies beachten und sich diesbezüglich mit ihrer Depotbank abstimmen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass weder sie noch die Zahlstelle Einfluss habe auf die durch die Börsen vorgenommene Stückzinsberechnung.

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