publity rüstet sich für virtuelle AGV – Anleihetausch vorerst vom Tisch

publity begleitet im Rahmen Ihres Asset-Management-Mandats die erfolgreiche Veräußerung des Gewerbeobjekts 'Am Boulevard' in Bielefeld
Foto @ publity AG

Virtuelle Gläubigerabstimmung der publity AG ante portas: Der auf Büroimmobilien spezialisierte Asset Manager lädt die Inhaber seiner 3,5%-Wandelanleihe 2015/20 (WKN: A169GM) über 50 Mio. EUR ab morgen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung.

Wesentliche TOPs der virtuellen Abstimmungsrunde im Zeitraum vom 30. Mai (0 Uhr MESZ) bis 1. Juni (24 Uhr MESZ) sollten i) der geplante Umtausch von Alt-Wandel-TSV in Erwerbsrechte auf neue von publity zu begebende Wandel-TSV und ii) die Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger sein.

Vom ersten Beschlussvorschlag, dem des Wandelanleihentauschs in eine neue Wandelanleihe 2018/20, haben die Leipziger – wohl auch auf öffentlichen Druck von Anlegerschützern hininzwischen Abstand genommen; der TOP wurde „in seiner bisherigen Form fallengelassen“.

Offiziell begründete publity den Rückzug damit, „dass die Gesellschaft in der Zeit seit Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen hat, dass das […] vorgeschlagene Konzept zum Umtausch […] zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen wird“.

PUBLITY AG WA 2015/20 (WKN: A169GM)

PUBLITY AG WA 2015/20 (WKN: A169GM)

Übrig bleibt dann noch TOP 2, sprich, die von publity bereits vorgeschlagene One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellen zu lassen.

Bei positivem Gläubigervotum könnten die Münchner Sanierungsexperten beauftragt werden, gemeinsam mit den Leipzigern „ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Bondholder findet“.

Also außer Spesen nichts gewesen? – Keineswegs! So ist der im Vorfeld nicht unumstrittene TOP 1 vorerst vom Tisch. Aber auch in puncto gemeinsamer Vertreter warf die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte ihren Hut mittels Gegenantrag in den (Abstimmungs-)Ring.

Anleihegläubiger sollten insofern ihre Abstimmungs- und Gläubigerrechte in der virtuellen AGV unbedingt wahrnehmen.

Schon das jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2017′ heruntergeladen? Sie können es als kostenloses e-Magazin bzw. pdf bequem speichern & durchblättern. ‚Anleihen 2018‘ erscheint wie gewohnt im Juni – interessiert? Rechtzeitig Partner werden: Hier geht’s zum Flyer.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !