Peach Property setzt auf 120 Mio. CHF Pflichtwandler

Die Schweizer Peach Property Group emittiert eine ungesicherte, nachrangige Pflichtwandelobligationen über 120 Mio. CHF – Laufzeit nur ein halbes Jahr.

Peach Property beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot zur Finanzierung des kürzlich erfolgten Erwerbs von 4.300 Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und Bremen (wie am 27. Mai angekündigt), das Eagle-Portfolio, sowie für das weitere Unternehmenswachstum zu verwenden.

Die Obligationen werden von der Gesellschaft zu 100% ihres Nennwerts ausgegeben und am 23. Dezember 2021 zwingend in neu ausgegebene Namensaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von 1 CHF pro Aktie zu einem anfänglichen Wandelpreis von 55 CHF gewandelt.

Die Obligationen können darüber hinaus jederzeit vom 19. Juli bis einschließlich 23. Juli und vom 20. September bis einschließlich 24. September nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Wandelpreis gewandelt werden.

Die Obligationen werden ab dem 23. Juni mit einem Kupon von 2,5% p.a. verzinst, die am Fälligkeitstag ausgezahlt werden, und haben eine Stückelung von 100.000 CHF und ganzzahlige Vielfache von CHF 1 000 darüber hinaus.

Die Angebotsfrist beginnt mit sofortiger Wirkung und endet voraussichtlich am 18. Juni 1200 MEZ. Die Gesellschaft behalte sich das Recht vor, die Angebotsfrist zu verkürzen oder zu verlängern.

Dazu Dr. Thomas Wolfensberger, CEO, Peach Property Group AG: „Mit dem Erlös aus der Pflichtwandelanleihe können wir das dynamische Wachstum der Peach Property Group durch die Übernahme des Eagle-Portfolios weiter vorantreiben. Wir sind sehr froh, dass unsere Ankeraktionäre Ares, ZBG Capital und unsere neuen Investoren Alpen Partners und Crossinvest die Emission unterstützen. Unser Ziel ist es weiterhin, unseren LTV zu reduzieren und unser Rating zu verbessern.”

Die Zulassung der Anleihe zur Notierung und zum Handel an der SIX Swiss Exchange werde beantragt, wobei der provisorische Handel voraussichtlich am oder um den 23. Juni beginnen soll.

In Bezug auf das Angebot hat die Gesellschaft einer Lock-up-Sperrfrist für neue eigenkapitalbezogene und aktiengebundene Emissionen zugestimmt, die vorbehaltlich üblicher Ausnahmen 90 Kalendertage nach der Abwicklung endet.

In Zusammenhang mit dem Angebot wird kein Prospekt veröffentlicht.