Mittelstandsanleihen: Wirrwarr – ein Kommentar von Fondsmanager Ralf Meinerzag, Steubing

Ralf Meinerzag, CIO, SGMF I, Steubing AG

Wir wissen alle: Es kam anders. Glaubte Siegfried Hofreiter wirklich an die Zahlung? Nur dann hätte er uneingeschränkt rational gehandelt. Sehr schön zusammen gefasst hat es die FAZ und zwar mit dem unterschiedlichen Rollenverständnis von S. Hofreiter: „Wir entschuldigen uns für die Zahlungsverzögerung und werden diese schnellstmöglich leisten“, teilte damals der Vorstandsvorsitzende mit. Doch statt Zinsen gab es nur weitere Vertröstungen. Am 19. Juli verschob man die Zahlung bis zur Hauptversammlung am 30. Juni. Hofreiter trat nicht mehr in Erscheinung, sondern nur noch ‚anonym‘ der Vorstand.

Dann kams nochmal anders
Am 27. Juni verschob KTG dann die Hauptversammlung auf den 26. August. Auffällig war, dass die Entschuldigung da nicht mehr von Hofreiter kam, sondern vom Aufsichtsratsvorsitzenden Henning von Reden, der bis dahin nie in Erscheinung getreten war. Was bedeuten diese unterschiedlichen Sender? Hat Siegfried Hofreiter den Glauben an sein Unternehmen verloren? Wenn ja, hätte er dann nicht schon viel früher einen Insolvenzantrag zwingend notwendigerweise stellen müssen?

Auch der Insolvenzantrag ist noch einmal gesondert zu betrachten. Am 06. Juli stellte der Vorstand der KTG Agrar einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Hamburg. Wikipedia hilft weiter: „Die Eigenverwaltung ist laut den §§270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Knowhow zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist.“

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Wo blieb jetzt eigentlich die Ernte?

Unter diesen Voraussetzungen ist es eher unverständlich, dass das Amtsgericht Hamburg dem Antrag zur Eigenverwaltung zugestimmt hat. Es wurde ein Sachwalter bestimmt, der wiederum am 13. Juli verkündete, dass Sigfried Hofreiter aus dem Unternehmen ausscheide und ein weiterer Rechtsanwalt als CCO ins Unternehmen einziehr. Wenn aber S. Hofreiter der Geschäftsleitung nicht mehr angehört, warum ist hier immer noch eine Eigenverwaltung genehmigt? Vielleicht argumentiert das Amtsgericht Hamburg mit dem CAO Ulf Hammerich, der sich bisher aber ausschließlich um Agrarproduktion, Logistik und Vertrieb gekümmert hat.

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