Meyer zu Schwabedissen: gAV der SECURO-Verius 1-Anleihe

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Anleihegläubiger der Securo Pro Lux S.A. wählen Gustav Meyer zu Schwabedissen zum gemeinsamen Vertreter: Die einstimmige Wahl erfolgte bei der gestrigen AGV zur 7,5%-Unternehmensanleihe 2018/24 der (ISIN: DE000 A1927W 4).

Zugleich wurden dem Rechtsanwalt damit umfangreiche Befugnisse zu möglichen Änderungen der Anleihebedingungen eingeräumt.

Insgesamt haben 75,7% des Nennwerts der ausstehenden TSV von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Die Anleihe weist ein Emissionsvolumen von bis zu 75 Mio. EUR aus. Wie sich im Verlauf des Verfahrens herausgestellt hat, sind davon bis heute lediglich 10,7 Mio. EUR platziert worden.

Nach Übernahme des Amtes sind es nun die ersten Aufgaben des gemeinsamen Vertreters, für eine verbesserte Berichterstattung zur aktuellen Situation bei dem Zielfonds des Investments, dem VERIUS Immobilienfinanzierungsfonds, zu sorgen und den Rechten der Anleihegläubiger nach Möglichkeit auch im Zielfonds zur Geltung zu verhelfen.

Aktuell ist Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter gemeinsamer Vertreter insbesondere bei Anleihen der Senivita Social Estate AG, der Eyemaxx Real Estate AG und der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH.

Wichtig ist der Hintergrund für den KFM Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds, da seit Januar eine ordnungsgemäße Bewertung der Beteiligung an der SECURO PRO LUX 18/010124/7.5 (ISIN DE000 A1927W 4) („VERIUS IHS 1“) nicht sichergestellt werden könne.

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Die VERIUS IHS 1 verbrieft Anteile am Fonds VERIUS Immobilienfinanzierungsfonds SCS SICAV RAIF (LU1738378287) („Zielfonds“). Für diesen Zielfonds wurde die Netto-Inventar-Berechnung (NIW) sowie das Anteilscheingeschäft eingestellt. Gemäß Darstellung des Alternativen Investment Fonds Managers des Zielfonds, Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. (AIFM), sei der Hintergrund der Einstellung auf wesentliche Bewertungsunsicherheiten des Anlagevermögens zurückzuführen.

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