Law Corner: Stimmensammlung und Petition zur Gesetzeskorrektur – Bezugsrechtskapitalerhöhungen von den prospektfreien Emissionen bis zu 8 Mio. EUR ausgeschlossen

Ingo Wegerich, Luther
Ingo Wegerich, Kapitalmarkt KMU

Bezugsrechtskapitalerhöhungen ausgeschlossen
Diese Regelung führt dazu, dass eine Bezugsrechtskapitalerhöhung ausgeschlossen ist – obwohl es sich um die gesetzliche Grundform der Kapitalerhöhung handelt. Laut einer Studie des Deutschen Aktieninstituts führen zwei Drittel der Unternehmen nach einem Börsengang mindestens eine Kapitalerhöhung durch.

Bei einer Bezugsrechtskapitalerhöhung haben sämtliche Aktionäre entsprechend ihrer Beteiligung am Grundkapital das Recht, neue Aktien zu erwerben. Da aber davon auszugehen ist, dass regelmäßig mehr als nur einem Aktionär Bezugsrechte auf neue Aktien für über 1.000 EUR und auch über 10.000 EUR zustehen, scheidet eine Anwendung der Regelung zu Prospektfreiheit aus. Gleiches gilt für Wandelschuldverschreibungen, da für Wandelschuldverschreibungen die Regelungen über das Bezugsrecht sinngemäß gelten. Damit kommt der Regelung kaum praktische Relevanz zu und sie geht an den Bedürfnissen der kapitalmarktorientierten Unternehmen völlig vorbei. Den Interessenverband erreichen täglich viele Anrufe kapitalmarktorientierter Mittelständler, die sich über die neue Regelung beschweren.

Sinnvolle Korrektur einfach möglich
Eine sinnvolle Korrektur ist jedoch einfach möglich: So könnten von den Schwellenwerten Unternehmen ausgenommen werden, die bereits einen Prospekt erstellt haben und deren Wertpapiere an einem Freiverkehr oder geregelten Markt gelistet sind (ähnlich der Neuregelung zu Sekundäremissionen). Diese Unternehmen unterliegen der Marktmissbrauchsverordnung und gewähren hierdurch ein hohes Maß an Transparenz und sind auch nicht mit i.d.R. sehr kleinen Unternehmen vergleichbar, die sich über Crowdfunding finanzieren. Darüber hinaus läge auch bereits ein einmal gebilligter und veröffentlichter Prospekt vor.

KMU-StimmsammlungEine derartige Ausnahme von der Einschränkung würde auch dazu führen, dass die Unternehmen sich wieder verstärkt den Börsen und Kapitalmärkten zuwenden würden, was auch der Intention der europäischen Initiative zur Kapitalmarktunion entspräche.

Stimmensammlung zur Einreichung einer Petition
Der Interessenverband Kapitalmarkt KMU führt gegenwärtig eine Stimmensammlung zur Einreichung einer Petition beim Bundesministerium der Finanzen durch, um eine sinnvolle Gesetzeskorrektur zu erreichen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen und Dienstleister aus deren Umfeld sind aufgerufen, sich an der Stimmensammlung zu beteiligen.

Der Interessenverband Kapitalmarkt KMU rechnet mit guten Chancen auf eine Gesetzeskorrektur bei entsprechend hoher Teilnahme an der Stimmensammlung.

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