Gegenantrag zur AGV der Metalcorp Group ließ noch auf sich warten

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kleinanleger hat erwartungsgemäß einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen der Metalcorp Group vorgelegt.

Die Metalcorp Group S.A. habe Ende der Woche einen Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/22 vom 22. bis zum 25. Oktober erhalten.

Die SdK schlägt u.a. einen erhöhten Kupon sowie einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits anlassbezogene und feste Teilrückzahlungen vor.

Eine anlassbezogene Teilrückzahlung solle erfolgen, sobald Metalcorp das derzeit in Guinea lagernde und ab November 2022 zu verschiffende Bauxit verkauft hat, spätestens Ende Mai 2023.

Feste Teilrückzahlungen sollen Ende März 2023 und Ende Mai 2023 erfolgen, wobei die anlassbezogene Teilrückzahlung angerechnet werde.

Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/26 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge würden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.

Metalcorp hat die Vorschläge der SdK noch nicht abschließend prüfen können, begrüße diese jedoch grundsätzlich als ersten Schritt zu einer Einigung mit Anleihegläubigern. Metalcorp habe in den letzten zwei Wochen intensive und konstruktive Gespräche mit zahlreichen Anleiheinvestoren geführt, aus denen sich nach Auffassung der Gesellschaft ein Weg für eine Einigung über die Modalitäten der Prolongation der Anleihe 2017/22 abzeichnet.

Stranggiesserei beim Berliner Aluminiumwerk BAGR

Metalcorp werde daher die Gegenanträge der SdK im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/22 vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 zur Abstimmung stellen, behält sich aber für den Fall, dass diese die erforderliche Mehrheit und das Quorum erhalten sollten, vor, einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen.

Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp abgerufen werden.

Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Stimmabgabeformular zu verwenden. Sollten Anleger bereits das ursprüngliche Stimmabgabeformular genutzt haben, können sie auch auf Seite 3 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und ankreuzen. Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. „2.1-SdK“, „2.2-SdK“ und „2.3 SdK“. Da die SdK zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung nicht das erforderliche Quorum erreichen, wird Metalcorp zeitnah zur 2ten Gläubigerversammlung voraussichtlich am 18. November einladen. Anleihegläubiger werden gebeten, dies bei der Abforderung des besonderen Nachweises mit Sperrvermerk von ihrer Depotbank möglichst frühzeitig zu berücksichtigen.

Im Falle der Einladung zur 2ten Gläubigerversammlung werde Metalcorp am 27. Oktober um 17 Uhr einen Investorencall abhalten sowie zum aktuellen Stand der Abstimmung und der Gespräche mit den Anleiheinvestoren informieren.

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