Eyemaxx 2020/25 möglicherweise nun doch besichert

Das Landesgericht Korneuburg, Österreich, hat mit Urteil vom 27.09. die Wirksamkeit der Sicherheitenbestellung für das Eyemaxx Objekt Innsbruck in erster Instanz bestätigt.

Die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters, die Sicherheiten seien nichtig, weil sie unter Verstoß gegen österreichisches Recht bestellt worden seien, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Eine verbotene Einlagenrückgewähr läge nicht vor, weil die Emittentin nachweislich eine übliche Haftungsprovision gezahlt habe, so das Landesgericht Korneuburg.

Selbst wenn eine Einlagenrückgewähr vorliegen würde, sei sie den Gläubigern nicht zuzurechnen. Es lägen keine Umstände vor, dass der Treuhänder von einer möglichen Einlagenrückgewähr Kenntnis gehabt haben müsse. Auch der zweite Einwand des Insolvenzverwalters wurde vom Landesgericht Korneuburg abgewiesen.

Der Insolvenzverwalter hatte die Auffassung vertreten, die Pfandrechtsübertragung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil die Sicherheiten auf Superädifikaten wie ein Pfandrecht auf bewegliche Sachen zu behandeln seien. Das Gericht hat die Rechtsmeinung des Insolvenzverwalters zurückgewiesen und außerdem geurteilt, dass selbst dann, wenn aus sachenrechtlichen Gründen eine Nichtigkeit vorliegen würde, die Pfandbestellung durch Konversion (Umdeutung) aufrecht erhalten werden könne und müsse, weswegen sich der Insolvenzverwalter ohnehin nicht auf die angebliche Nichtigkeit berufen könne.

Eyemaxx 2020/25

Der Insolvenzverwalter hat Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Wien eingelegt Die Berufungsbeantwortung muss bis 21.11.2024 eingereicht sein. Die Frist könne nicht verlängert werden.

Die Grundeinschätzung des gemeinsamen Vertreters dieser Anleihe, mzs Rae, zur Wirksamkeit der Sicherheiten habe sich durch das Urteil weiter bestätigt. Die Rechtseinwendungen des Insolvenzverwalters seien nicht überzeugend. Selbst für den ihres Erachtens unwahrscheinlichen Fall, dass die Sicherheiten als unwirksam bestellt bewertet werden sollten, gibt es Regressschuldner. Aus diesem Grunde wurden den beurkundenden Notaren der Streit verkündet und es sei vorsorglich die Einholung von Verjährungsverzichten im Gange.

Konkret geht es um Anleihe 2020/25 der Eyemaxx. Diese hat einen eigenen gV versus den Ansprüchen der anderen Anleihegläubiger der unbesicherten Anleihen. mzs kämpft darum, die gestellten Sicherheiten von der übrigen Insolvenzmasse zu separieren – immerhin war diese Anleihe von Eyemaxx seinerzeit ausdrücklich als besichert emittiert worden. Die Besicherung war jedoch von Anfang an nur über einen Teil des Volumens von 22 Mio. EUR, nicht gänzlich – also teilbesichert.

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