Eyemaxx 2018/23 UND 2019/24 AGVs: Anleihegläubiger stimmen Anpassung zu

Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/23 (DE000 A2GSSP 3)  und 2019/24 der Eyemaxx Real Estate AG (DE000 A0V9L9 4) haben auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt.

An der Versammlung für Anleihe 2018/23 nahmen 28,1% des Nominalkapitals teil. Damit wurde das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25% übertroffen. Bei 2019/24 wurde es knapper: 25,2% Teilnahme, 93% Zustimmung.

Insgesamt stimmten 99% der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15% beschlossen worden.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p. a. gezahlt werde.

Wird die Eigenkapitalquote von 10% unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet.

Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20% verzichten.

Für die Unternehmensanleihe 2020/25 (DE000 A289PZ 4) findet am heutigen Tag ebenfalls eine Anleihegläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen statt.