
Überarbeiteter Sanierungsplan für die ESPG: Der ursprüngliche wurde renoviert, die Quote für Anleihegläubiger könnte rund 15% erreichen.
Der Vorstand der ESPG AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des am 10. September eingeleiteten Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) den am 28. Oktober beschlossenen und beim Amtsgericht Köln – Restrukturierungsgericht – eingereichten Restrukturierungsplan in aktualisierter Fassung beim Restrukturierungsgericht eingereicht.
Das im aktualisierten Restrukturierungsplan enthaltene Sanierungskonzept sieht weiterhin eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital – nach wie vor – auf 50 TEUR erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von nunmehr 42.500 EUR (statt zuvor 45.000) (entspricht 85% – statt zuvor 90% – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von 7.500 EUR (entspricht 15% – statt zuvor 10% – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) zugelassen werden.
Die verbleibende Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (DE000 A2NBY2 2), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll, soll nunmehr nur noch auf rund fünf Jahre, also bis zum 1. Oktober 2029 – und nicht wie zuvor bis zum 1. Oktober 2036 – verlängert werden.
Auch der nun vorgelegte aktualisierte Restrukturierungsplan fußt auf einer Vergleichsrechnung, die das Sanierungskonzept einem alternativen Insolvenzszenario gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden.
Für die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den Fall einer Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3% errechnet. Demgegenüber werde für den Fall der Annahme des aktualisierten Restrukturierungsplans für die Anleihegläubiger eine Quote von nunmehr 15,25% (statt zuvor 9,82%) bezogen auf den Nominalwert der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESPG-Anleihe errechnet, die damit noch deutlicher über der Zerschlagungsquote liegen würde.
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