eno energy: Stehen die Zeichen auf Sturm bei der 2ten Anleihegläubigerversammlung?

eno energy GmbH: Erfolgreiche Refinanzierung von Kreditlinien und Rückzahlung der Anleihe 2011/18
Foto @ eno energy GmbH

Heute zählt’s: Das Windenergieunternehmen lädt die Inhaber seiner 7,375%-Schuldverschreibung (2011/16) zu einer 2ten Anleihegläubigerversammlung (AGV). Auf der Abstimmungsagenda steht erneut die Verlängerung der Anleihelaufzeit. Für rauen Wind sorgte im Vorfeld Kritik, wonach die angestrebte Laufzeitverlängerung ohne angemessene Gegenleistung für die betroffenen Anleihegläubiger erfolgen soll.

Bei dem Treffen sollen die Bondholder erneut einer Verlängerung der regulär am 30. Juni 2016 auslaufenden Anleihe über etwa 10,3 Mio. EUR um weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2019 bei gleichbleibendem Kupon zustimmen.

Da es sich um die zweite Abstimmung handelt, gelten geringere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit des Gremiums.

eno begründete das Vorhaben zuvor damit, dass die geplante Anleiheverlängerung ein wesentlicher Teil „des nachhaltigen und auf Wachstum ausgerichteten neuen Finanzierungskonzeptes“ sei.

Für Kritiker zu wenig: Ihrer Meinung nach seien handfeste Gründe, die den Bondholdern die Notwendigkeit der Laufzeitverlängerung nachvollziehbar erklären, bis zum Schluss ausgeblieben.

In der Vorwoche hatte Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung ein Ergänzungsverlangen für die kommende eno-AGV eingereicht, das u.a. auf dem veröffentlichten Unternehmens-Research basierte. Der Antrag wurde zuletzt von eno weitgehend abgelehnt.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !