eno energy: Gläubigerabstimmung nicht beschlussfähig – wie geht’s nun weiter?

Wie erwartet, war die virtuelle Anleihegläubigerabstimmung der Windenergiefirma zur Verlängerung des eno-Bonds um drei weitere Jahre mangels Gläubigerteilnahme beschlussunfähig. Anstatt nun aber mit einer transparenten Kommunikation in die Offensive zu gehen, glänzt eno mit verbaler Abwesenheit – Imageverlust inklusive!

Laut einem auf der Internetseite von eno veröffentlichten Abstimmungsergebnis hätten sich nur 1.735 stimmberechtigte Teilschuldverschreibungen an der Abstimmung beteiligt. Das entspricht bei einem ausstehenden Anleihekapital von 10,291 Mio. EUR einer Beteiligungsquote von etwa 16,86%. Da das gesetzlich vorgeschriebene Mindestquorum von 50% aller ausstehenden Schuldverschreibungen damit nicht erreicht wurde, war die Gläubigerabstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig.

eno machte es den „ferngebliebenen“ Bondholdern zuvor aber auch nicht wirklich schwer, denn Entscheidungshilfen wie umfassende Informationen oder nachvollziehbare Erklärungen, die mitunter für eine Laufzeitverlängerung sprechen würden, blieben bis zuletzt mehr oder minder aus. Das bemängelten auch verschiedene Gläubigervertreter, die die Gesellschaftsvorschläge vorab als vollkommen unbegründet zurückwiesen.

eno energy: Gläubigerabstimmung nicht beschlussfähigOb und wann eno nun zu einem zweiten Anleihegläubigertreffen einladen wird, ist gegenwärtig noch unklar. Auch gibt es bislang noch keine öffentliche Mitteilung zum geplatzten ersten Durchgang. Allerdings machten die Rostocker schon vorsorglich in ihrer Stellungnahme zum Gegenantrag von One Square Advisory deutlich: „Sollte die Verlängerung der Laufzeit der eno energy-Anleihe durch die Gläubigerversammlung nicht beschlossen werden können, wird der Fokus der Verhandlungen mit den finanzierenden Finanzinstituten auf eine Refinanzierung der termingerechten Rückzahlung der eno energy-Anleihe gesetzt.“

eno energy: Gläubigerabstimmung nicht beschlussfähigWenn demzufolge also alle Stricke reißen sollten, wird bzw. muss eno in puncto Anleiherefinanzierung den regulären Termin am 30. Juni 2016 anpeilen.

enos Kommunikationsstrategie – falls überhaupt vorhanden?! – sowie das gesamte Vorgehen rund um die angestrebte Laufzeitverlängerung der Anleihe sind bisher alles andere als zufriedenstellend. Dass so ein Vorgehen nicht nur nicht zum gewünschten Erfolg führen dürfte, sondern überdies auch den gesamten KMU-Anleihemarkt mal wieder in Misskredit bringt, versteht sich hierbei von selbst.

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