Eilmeldung: eno energy will Anleiherefinanzierung 2016 umgehen – virtuelle Gläubigerversammlung soll Änderung der Anleihebedingungen beschließen

eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein
Foto @ e.n.o. energy GmbH

Das Windenergieunternehmen lädt die Inhaber seiner umlaufenden 7,375%-Unternehmensanleihe (2011/16) über zuletzt etwa 10,3 Mio. EUR zu einer virtuellen Gläubigerversammlung. Abgestimmt werden soll über eine Verlängerung des Wind-Bonds, der ursprünglich Ende Juni 2016 endfällig wird, um drei weitere Jahre bei gleichbleibendem Zinskupon.

Damit versucht ein weiterer KMU-Anleiheemittent mittels Änderung der Anleihebedingungen das mitunter nicht ganz einfache Problem der anstehenden Altanleiherefinanzierung durch eine Laufzeitverlängerung zu umgehen. Wie e.n.o. wird es auch weitere 2016er KMUA-Refinanzierungskandidaten geben, die anstatt einer Folgeemission etc. auf eine Laufzeitverlängerung ihrer jeweils ausstehenden Altanleihe setzen werden bzw. setzen müssen – nicht zuletzt aufgrund mangels Alternativen was weitere Refinanzierungsinstrumente oder entsprechende Investorennachfrage anbelangt.

Im konkreten Fall beabsichtigt e.n.o. eine Gläubigerabstimmung ohne Präsenzversammlung. Dementsprechend sind die Bondholder aufgerufen, im Zeitraum vom 4. bis 10. September (24 Uhr MESZ) über eine Änderung der Anleihebedingungen abzustimmen. Begründet wird das Vorhaben u.a. damit, dass „im Rahmen der umfassenden Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung das zukünftige Unternehmenswachstum gefestigt werden soll. Dieses neue Finanzierungskonzept erfordert eine Änderung der Anleihebedingungen.“ Die Aufforderung zur Stimmenabgabe wird heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der e.n.o. energy GmbH veröffentlicht.

Fast schon ärgerlich ist die bis dato dünne bis gar nicht vorhandene Begründung des Vorhabens gegenüber den Anleihegläubigern. Das macht zumindest aus heutiger Sicht ein Votum im Sinne der Rostocker im ersten Anlauf unwahrscheinlich.

Abstimmung ohne Versammlung über die Änderungen der Anleihebedingungen der eno energy-AnleiheFerner nicht ganz uninteressant: Der im Düsseldorfer Primärmarkt C börsengehandelte e.n.o.-Bond war laut Anleihebedingungen u.a. bereits am 30. Juni 2015 und damit ein Jahr vor der offiziellen Fälligkeit zu 101% des Nominalbetrags vorzeitig vom Emittenten kündbar – bei einem aktuellen Kursniveau von 86% macht das allerdings wenig Sinn!

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