„Amend & Extend“ – eine effiziente Alternative zur Refinanzierung von Anleihen

Dr. Christian Becker (li), Lutz Pospiech, GÖRG

Auf den Markt für KMU-Anleihen rollt eine Refinanzierungswelle mit einem Tilgungsvolumen von mehreren Milliarden Euro zu (vgl. BondGuide Whitepaper „Refinanzierungen 2015/2016“). Neben den bekannten Instrumenten wären Refinanzierungen auch nach den Möglichkeiten des SchVG vorstellbar, speziell eine einfache Prolongation einer Anleihe.

Neben Anschlussfinanzierungen durch Folgeanleihen, Schuldschein­emissionen, Umtauschangebote bei Mehrfachemittenten oder auch syndizierte Kredite kann ein Emittent insbesondere auch versuchen, die Refinanzierung nach den Möglichkeiten des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) in Angriff zu nehmen. So ist möglich, den Anleihegläubigern Maßnahmen durch Änderungen der Anleihebedingungen vorzuschlagen, die wirtschaftlich wie eine Refinanzierung der Anleihe wirken: Hierzu gehört insbesondere eine Prolongation der Anleihe.

Laufzeitverlängerung
Ein Emittent unter Refinanzierungsdruck kann seinen Anleihegläubigern insbesondere vorschlagen, durch eine Änderung der Anleihebedingungen die Laufzeit der betreffenden Anleihe zu verlängern. Diese Laufzeitverlängerung kann dem Emittenten die nötige Luft verschaffen, die erforderlichen Cashflows für die Rückzahlung oder (Teil-)Refinanzierung einer Anleihe zu erwirtschaften.

Diese Art der Anleiherefinanzierung kann allerdings nur dann gelingen, wenn der Emittent über ein gesundes operatives Geschäft verfügt. Die Anleihegläubiger müssen darauf vertrauen können, dass der Emittent – zumindest mittel- bis langfristig – die erforderlichen Cashflows für die Rückführung seiner Unternehmensfinanzierung auch erwirtschaften kann.

Ist dies der Fall, dann dürfte eine Laufzeitverlängerung gute Aussichten auf die Zustimmung haben. Es handelt sich dann auch aus Sicht der Anleihegläubiger um ein ausgewogenes Refinanzierungskonzept, das ihre Interessen berücksichtigt. Die vom Emittenten vorgeschlagene Laufzeitverlängerung einer Anleihe ist insoweit vergleichbar mit der rechtzeitig ersuchten Abstimmung eines Kreditnehmers mit seiner Bank über die Prolongation eines Kredits.

Für den Emittenten hat die Laufzeitverlängerung der Anleihe den Vorteil, dass er keine neuen Mittel von Investoren einwerben muss. Zudem werden die Kosten für die Refinanzierung einer Anleihe durch eine bloße Anpassung der Anleihebedingungen regelmäßig deutlich geringer ausfallen als die Emissionskosten für die Platzierung neuer Wertpapiere.

Der Emittent kann für die Laufzeitverlängerung der Anleihe auf die bestehende Investorenbasis zurückgreifen. Anders als bei umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen auf der Grundlage des SchVG (z.B. beim Debt-Equity-Swap) kann bei einer Refinanzierung mittels bloßer Anpassung der Anleihebedingungen in vielen Fällen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters entbehrlich sein.

Anpassung des Zinssatzes
Die Emittenten werden sich mit Blick auf das derzeitige Zinsumfeld zudem oftmals wünschen, die relativ hohen Zinssätze aus der Zeit der Emission der jeweiligen Anleihen zu reduzieren. Dem werden die Anleihegläubiger nur dann zustimmen, wenn sich für sie das Risikoprofil verbessert – z.B. durch die (zusätzliche) Bestellung werthaltiger Sicherheiten zu ihren Gunsten.

Fazit
Die Laufzeitverlängerung – ggf. verbunden mit einer Zinsreduzierung und einer Nachbesicherung – kann für den Emittenten einen effizienten Weg zur Refinanzierung einer Anleihe darstellen. Insbesondere bedarf es hierfür keinen weiteren von der BaFin zu billigen Wertpapierprospekt. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Refinanzierung nach den Möglichkeiten des SchVG ist neben einem tragfähigen Geschäftsmodell, dass der Emittent die erforderlichen Beschlussfassungen der Anleihegläubiger rechtzeitig anstößt.