Die Holding gab bekannt, dass das AG Hildesheim heute für die 100%ige Tochtergesellschaft Schlote GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet habe.
Zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens wurde Stefan Liese von GÖRG Insolvenzverwaltung Partnergesellschaft von Rechtsanwälten mbB bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft werde fortgeführt.
Grund für das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung sei, dass infolge der Insolvenz der Hasenclever & Sohn GmbH, die in Harsum Stahlgussteile zu Bauteilen von Turboladern für einen deutschen Automobilhersteller weiterverarbeiten ließ, ein Großauftrag unerwartet zurückgezogen und an einen chinesischen Mitbewerber vergeben worden sei.
Dieser Auftrag lief seit 2021 und umfasste bis 2027 ein jährliches Umsatzvolumen von rund 15 Mio. EUR. Aufgrund der vergangenen Krisenjahre sind die liquiden Reserven des betroffenen Werkes aktuell nicht in der Lage, diesen völlig unerwarteten Umsatzausfall zu kompensieren.
Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren beschränke sich auf das Werk am Standort Harsum und die Schlote GmbH & Co. KG – die Emittenten der Anleihe 2019/29. Die Schlote Holding und ihre anderen sieben Tochtergesellschaften, darunter die Schlote Technology sowie zwei Produktionsstätten in Tschechien und China, seien nicht betroffen. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Schlote GmbH & Co. KG habe keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende Sanierung der Schlote-Gruppe.
Zur Unterstützung hat die Schlote GmbH & Co. KG die anerkannten Experten der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt sowie Justus von Buchwaldt und Dr. Rouven Quick zu Generalbevollmächtigten dieser KG ernannt.
Die Auswirkungen auf die Anleihe 2019/29 sind derzeit noch unklar. Man muss sich jetzt die Klauseln hinsichtlich Insolvenz von Tochtergesellschaften anschauen.
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