Eilmeldung: Prokon flüchtet in die Insolvenz

Zehntausende Anleger fürchten um ihre Einlagen.
Panthermedia/Knut Niehus

Die Prokon Regenerative Energien GmbH hat Gläubigerschutz beim zuständigen Amtsgericht Itzehoe beantragt. Das teilte der Ökostrom- und Genussrechtskapitalanbieter heute auf seiner Webseite mit. Damit bangen über 75.000 Anleger, die zusammen ein Genussrechtskapital von über 1,4 Mrd. EUR repräsentieren, um ihre investierten Gelder.

Nun ist es amtlich: Prokon stellt offiziell Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. „Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon“, betont das Unternehmen in einer Stellungnahme. „Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird“, wird darin ergänzt. Zuletzt gab es Zweifel an der insolvenzrechtlichen Relevanz offener Genussrechtszahlungen. So sei fraglich gewesen, ob die nachrangigen Forderungen der Genussrechteinhaber „allein“ überhaupt eine Insolvenz der Gesellschaft hervorrufen hätten können.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde der Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Der Geschäftsbetrieb soll im Eröffnungsverfahren vollumfänglich fortgeführt, teilte Penzlin mit. Sämtliche Entscheidungen der Geschäftsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit seiner vorherigen Zustimmung. Auszahlungen aus den Genussrechten seien derzeit nicht möglich. Forderungen gegenüber Prokon könnten demnach frühestens dann geltend gemacht werden, wenn das Insolvenzverfahren später tatsächlich eröffnet werde. Bis dahin habe Penzlin mit seinem Team die Aufgabe, als Sachverständiger den Insolvenzgrund zu prüfen. Unterdessen versicherte Prokon „unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen“ zu wollen. Die Firma sei nach wie vor operativ gut aufgestellt und Prokon deshalb zuversichtlich, die „aktuellen Schwierigkeiten überstehen“ zu können. Was das konkret für die Anleger, ihre Einlagen und insbesondere auch für die über 1.300 Mitarbeiter bedeuten wird, ist noch nicht absehbar.

Hintergrund: Am Montag endete offiziell das „Ultimatum“, dass Prokon seinen Genussrechteinhabern stellte. Danach sollte 95% des ausstehenden Kapitals einer Art Stillhalteerklärung zustimmen. Bis Dienstag kamen aber nur 53% dieser Aufforderung tatsächlich nach. Bis zuletzt war unklar, ob Prokon aufgrund dessen tatsächlich einen Insolvenzantrag stellen wird (BondGuide berichtete).

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