
Umsatz und Ertrag aus einem Besserungsschein verschieben sich auf 2024 – allerdings könnte ein avisierter Verkauf The Grounds erheblich positive Effekte bescheren.
The Grounds Real Estate Development AG (DE000 A2GSVV 5) gibt bekannt, dass sich eventuelle Forderungen aus einem Besserungsschein in das Jahr 2024 verschieben. Am 14. Dezember habe der Gemeinderat von Grünheide die Satzung für den Bebauungsplan 57 (GreenWorkPark Grünheide) beschlossen.
Damit seien die formalen Voraussetzungen für das Entstehen einer Forderung aus dem Besserungsschein Hangelsberg erfüllt.
Wegen der Komplexität der Materie halten es die Vertragsparteien nach einer ersten Abstimmung für ausgeschlossen, eine endgültige Einigung noch in diesem Geschäftsjahr zu erzielen.
Es werde eine Einigung im ersten Quartal des Jahres 2024 angestrebt. Dabei sei derzeit nicht absehbar, in welchem Umfang hieraus für die The Grounds Real Estate eventuell Forderungen erwachsen könnten.
Die Umsatz- und Gewinnerwartungen reduzieren sich aus dieser in diesem Jahr nicht realisierten Transaktion damit um rund 4,5 Mio. EUR beim Umsatz und rund 3,73 Mio. EUR beim Ergebnis (EBIT).
Dem stehen mögliche Ergebnisbeiträge aus einem Verkauf entgegen. Die The Grounds Real Estate AG befinde sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über den Verkauf einer mehrheitlichen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft. Dieser Verkauf sei nicht Bestandteil der Jahresplanung 2023 gewesen, die Basis der Guidance war.
Dieser mögliche Verkauf hätte voraussichtlich erhebliche positive Effekte auf den Umsatz und das Ergebnis des Jahres 2023.
Es erfolge ein Update der Guidance, sobald Klarheit über das Zustandekommen dieses Verkaufs bestehe.
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