
Die DF Deutsche Forfait weist aufgrund der erfreulichen Geschäftsentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr im Jahresabschluss 2021 erstmals wieder einen Bilanzgewinn aus. Nach § 150 Abs. 2 AktG ist vom Bilanzgewinn zwingend ein Betrag in Höhe von 5% in die gesetzliche Rücklage einzustellen und steht somit nicht zur Disposition der Hauptversammlung.
Die Dotierung der gesetzlichen Rücklage war im Jahresabschluss 2021 versehentlich unterblieben und ist nun zwingend nachzuholen.
Die Korrektur des Jahresabschlusses erfolgt ausschließlich aus formalen Gründen und betrifft lediglich die bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bleibt dadurch unverändert.
„Eine terminliche Verschiebung unserer Hauptversammlung lässt sich dennoch nicht vermeiden. Wir hoffen sehr, dass daraus unseren Aktionärinnen und Aktionären keine Unannehmlichkeiten entstehen und freuen uns auf den bald bevorstehenden persönlichen Austausch mit ihnen“, sagt DFAG-Vorstandsmitglied Hans-Joachim von Wartenberg.
Die Gesellschaft wird die ordentliche Hauptversammlung innerhalb der ersten acht Monate des aktuellen Geschäftsjahres abhalten und den neuen Termin hierfür baldmöglichst bekanntgeben.
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