Das ist zumindest die Kurzfassung der gestrigen Mitteilung. Falls Anleihegläubiger ihre Anleihen nicht an die DFAG rückanbieten: Insolvenz mit hoher Wahrscheinlichkeit.
So klar war selten eine Pressemitteilung. Chapeau.
Um es nicht zu kompliziert zu machen, hier eine leicht verkürzte Fassung der prekären Lage des Außenhandels-Forfaitierers:
– nur 45% der im Sommer angebotenen Aktien wurden platziert
– bedeutet zu geringe Stärkung der Eigenkapitalbasis
– damit keine Eintragung der Barkapitalerhöhung ohne Sachkapitalerhöhung
– keine Alternative zur Schließung der EK-Lücke bisher verfügbar/erfolgreich
– DFAG würde außerordenlichen Ertrag erzielen, FALLS, ja falls sich genug Anleihegläubiger dazu aufraffen könnten, ihre Anleihe (derzeit bei rund 45%) an die DFAG zu verkaufen.
– …andernfalls Insolvenz
Hintergrund ist, dass die Gesellschaft bei einem Kauf zu 50% und einer Ausbuchung zu 100% einen außergewöhnlichen Ertrag (=100% Rendite) erzielen würde und auf einen Schlag ihre Bilanz aufbessern könnte.
Sollten Sie also DFAG-Anleihen besitzen, überlegen Sie sich doch noch einmal ganz kurz, was Ihnen lieber wäre: Verkauf zu 50% jetzt oder 0-10% in wenigen Wochen.
Anleihegläubiger, die zu einem Verkauf ihrer Anleihe an die Gesellschaft bereit sind, werden daher dringend gebeten, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dfag.de/presse/download/ bereit gestellte Verkaufsangebot bis Sonntag, 27. September an die Gesellschaft zu senden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Finanzspritze benötigt
Kapitalerhöhung stark gefährdet
Wiederaufnahme des Handels in der Anleihe